Hauptmenü
Inhalt

Ärztekammern

Ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltung der Ärzteschaft und hat nach § 5 des Heilberufs- und Kammergesetzes unter anderem folgende Aufgaben:

Anschriften, Öffnungszeiten usw.

  • die beruflichen Belange der Kammerangehörigen unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen,
  • den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen,
  • einen ärztlichen Notfalldienst in den sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen,
  • die berufliche Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung der Kammerangehörigen zu fördern,
  • auf Verlangen der zuständigen Behörden, Stellungnahmen abzugeben sowie Fachgutachten zu erstellen und Sachverständige zu benennen,
  • bei Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammerangehörigen sowie zwischen ihnen und Dritten ergeben, zu schlichten.
  • Gebühren fallen nicht an.

Die Ärztekammer und die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt bieten eine telefonische Patientenberatung an und helfen aber auch bei der Suche nach Experten. Es wird je nach Thema ein Medizinerpool angeboten, aus dem der Anrufer den gewünschten Arzt oder die Ärztin auswählen kann. Wenn ein Patient die Klärung über einen möglichen Behandlungsfehler herbeiführen möchte, kann er sich an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen wenden. Dort arbeiten Ärzte und Juristen, die für die außergerichtliche Klärung von Streitigkeiten zwischen Patient und Arzt zuständig sind.

Es genügt ein schriftlicher, formloser Antrag eines Beteiligten, der eine Darstellung des Sachverhaltes aus Sicht des Antragstellers enthalten muss. Das Schlichtungsverfahren ist für Patienten kostenfrei.

 

Die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Kammermitglieder sind alle approbierten Tierärzte, die Kammer hat folgende Aufgaben:

Anschriften, Öffnungszeiten usw.

  • Berufliche Belange der Kammerangehörigen wahrnehmen
  • Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten
  • Unterstützung des Öffentlichen Veterinärdienstes
  • Sicherstellung des tierärztlichen Notfalldienstes
  • Förderung der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung der Kammerangehörigen

Die Zahnärztekammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft. Die Zahnärztekammer führt ein Verzeichnis der niedergelassenen Zahnärzte und erteilt entsprechende Auskünfte.

Anschriften, Öffnungszeiten usw.

Die Patientenberatung der Zahnärztekammer hat die Aufgabe, bei Beschwerden deren Ursachen festzustellen, zwischen den Parteien zu schlichten und über eventuell daraus resultierende Schadenersatzforderungen einen Vergleich zu erzielen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gesundheits- und Veterinäramt

Amtsleiter: Herr Dr. Eike Hennig

Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg