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Eingriffsregelung

Eingriff

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.

Solche Eingriffe, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind

  • Veränderungen der Gestalt,
  • Nutzung von Grundflächen oder
  • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Teamleiter Herr Gruhle

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg



 
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