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Verhaltensregeln zur Müllvermeidung und Brandverhütung auf Grillwiesen

Anlässlich der stetig steigenden Temperaturen und dem bevorstehenden Sommer, weist die Stadtverwaltung auf die Verhaltensregeln zur Nutzung von Grillwiesen hin. Schwerpunkte sind die Vermeidung von Müll und die Verhütung von Bränden durch die geeignete Entsorgung von Asche- und Glutresten. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren gemeinsam.

Grillwiesen und Himmelfahrt: Erfahrungsgemäß viel Andrang

Zu besonderen Anlässen und längeren Wochenenden werden die Grillwiesen der Landeshauptstadt Magdeburg erfahrungsgemäß sehr stark genutzt. Entsprechend groß fallen die Müllmengen aus, die durch die Mitarbeitenden des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe beseitigt werden müssen. Aus diesem Grund appelliert die Stadtverwaltung eindringlich, anfallenden Müll beim Grillen zu vermeiden, Müllreste zu entsorgen oder idealerweise wieder mitzunehmen.

► Mit Hinblick auf die warmen Sommermonate wird darauf hingewiesen, dass das Grillen auf den Grillwiesen ab einer Waldbrandgefahrenstufe 3 bis zu den nächsten ergiebigen Niederschlägen und der damit verbundenen Neueinstufung der Brandgefahr untersagt ist.

Diese Präventionsmaßnahme soll die öffentlichen Grün- und Parkanlagen vor der Zerstörung durch Brände schützen. Über die jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen müssen sich Nutzenden vor dem Grillen selbstständig informieren.

Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen für Sachsen-Anhalt und Maßnahmen zur Brandverhütung können unter Waldbrandgefahrenstufen Sachsen-Anhalt eingesehen werden.

Grundsätzlich ist das Grillen im öffentlichen Raum ausschließlich auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Hierbei gilt es, Funkenflug weitestgehend zu vermeiden sowie Asche- und Kohlereste in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen und anfallenden Müll wieder mitzunehmen.

Nähere Informationen zu den diesbezüglichen Verhaltensregeln gibt es unter Magdeburg - Grillwiesen.

12.05.2023