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Wiederfinden von Ausweisen umgehend melden

Der Verlust von Ausweis oder Pass muss der Meldebehörde angezeigt werden. Genau so verhält es sich aber auch mit dem Wiederauffinden.

Manchmal tauchen als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweispapiere nach kurzer Zeit wieder auf und wandern zurück in die Hände ihrer Besitzer. Leider wird es oft versäumt, das Wiederauffinden im städtischen BürgerBüro oder bei der Polizei zu melden. Aber dies sollte keinem peinlich sein, denn es könnte schlimme Folgen haben.

 

Mit als verloren oder gestohlen gemeldeten Dokumenten sollte man nicht verreisen !!

Der Sommer rückt näher und die Reisezeit steht unmittelbar bevor. Doch der Urlaub kann schneller zu Ende sein, als man sich das wünscht. Denn wer mit als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweispapieren verreist, kann bei der Ein- oder Ausreise in andere Staaten - dies gilt auch für EU-Länder - bis zur Feststellung der Identität bzw. des rechtmäßigen Besitzes des Dokumentes festgehalten werden. Und das kann Stunden dauern! Auch eine sofortige Zurückweisung ist möglich, d.h. der Urlaub ist zu Ende, bevor er angefangen hat.

Was passiert, wenn ich den Verlust von Ausweis oder Pass der Meldebehörde angezeige?

Diese Meldung wird dann umgehend zur Polizei weitergegeben, um Missbrauch mit abhanden gekommenen Ausweispapieren zu verhindern. Dazu werden die Daten in einem Fahndungssystem gespeichert. Wird nun das Dokument wieder aufgefunden, ist dies ebenfalls der Meldebehörde oder direkt der Polizei anzuzeigen, um eine Löschung aus diesem System zu veranlassen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist das Dokument weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben und das kann die genannten unangenehmen Folgen haben.

Jährlich werden beispielsweise 800 bis 900 deutsche Ausweispapiere an den britischen Grenzen aus diesem Grund eingezogen.

Was muss ich beim wiederauffinden tun?

Der Bürgerservice rät, wieder aufgefundene Ausweise ohne Zeitverzug einem städtischen BürgerBüro anzuzeigen. Besonders bei dem neuen Personalausweis ist dies zwingend notwendig!!! Außerdem ist zu beachten, dass der Besitz von zwei Dokumenten gleicher Art in der Regel nicht zulässig ist. Sollte also zwischenzeitlich bereits ein neues Dokument beantragt worden sein, so ist das wieder aufgefundene Dokument im BürgerBüro abzugeben. Wer sich dazu nicht in die Warteschlange einreihen möchte, kann über die Rufnummer 115 oder unter www.magdeburg.de/digitales-rathaus einen Termin im BürgerBüro seiner Wahl vereinbaren.