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Team Kulturförderung

Team Kulturförderung

Team Kulturförderung

Das Team Kulturförderung bearbeitet drei eigenständige und facettenreiche
Sachgebiete:  Kunst im öffentlichen Raum  -  Kulturpreise und Stipendien  -  Fördermittel

Das Sachgebiet Kunst im öffentlichen Raum bewirtschaftet einen Großteil der zahlreichen Kunstwerke der Ottostadt Magdeburg. Ihm obliegen auch Neuplanungen, die Geschäftsführung des Kunstbeirats, die fachliche Betreuung der städtischen Künstlerateliers in der Tessenowstraße 5 und die Betreuung der Kunstpaten.

Mit einem weiteren Sachgebiet ist das Team Kulturförderung für die Vergabe von Kulturpreisen und -stipendien verantwortlich. Hierbei handelt es sich um das Otto-von-Guericke-Stipendium, das Eike-von-Repgow-Stipendium, das Stadtschreiberstipendium, den Georg-Philipp-Telemann-Preis und den Eike-von-Repgow-Preis.

Das Sachgebiet Fördermittel unterstützt freie Träger der Kultureinrichtungen und bearbeitet Fördermittel im Rahmen von Zuwendungen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Heimatpflege, Kinder- und Jugendkultur, Literatur, Musik sowie Soziokultur. Es werden Hilfestellungen bei der Beantragung von Fördermitteln und bei der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten und Finanzierungsplänen gegeben.

Datenschutzerklärung

Teamleiter

Herr Dr. Ronald Dürre

Teamleiter Kulturförderung

Am Krökentor 1
39104 Magdeburg

Mitarbeiterinnen

otto ist preisverdächtig

otto ist preisverdächtig

Die Landeshauptstadt Magdeburg vergibt neben den drei Kulturpreisen – Kaiser-Otto-Preis, Georg-Phillip-Telemann-Preis und Eike-von-Repgow-Preis auch Stipendien zur Förderung von Forschung und Kultur. Mit dem Eike-von-Repgow-Saal im Alten Rathaus zu Magdeburg gibt es einen Ort der Erinnerung und Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger und deren Verdienste.

  • Magdeburger Stadtschreiber

    ein Artist-in-Residence Stipendium für
    Literatur

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    Stadtschreiber Marcus Hammerschmitt und die Beigeordnete Stieler-Hinz © Landeshauptstadt Magdeburg, Laura Saalfeld
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  • Kaiser-Otto-Preis

    der Politische unter den Kulturpreisen

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    Slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová mit dem Kaiser-Otto-Preis 2023 © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr
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  • Georg-Philipp-Telemann-Preis

    für hervorragende Leistungen bei der Interpretation, Pflege & Erforschung von Leben & Werk Telemanns

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    Georg-Philipp-Telemann-Preisträger 2025 Prof. Dr. Wolfgang Hirschmann © Ronny Hartmann
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  • Eike-von-Repgow-Preis

    zur Förderung der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands

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    Oberbürgermeisterin Borris, Prof. Dr. Hedwig Röckelein, Prof. Dr. Strackeljan © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr
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  • Eike-von-Repgow-Stipendium

    Stipendium zur Förderung der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands

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    Oberbürgermeisterin Simone Borris, Jana Kröning und Prof. Dr. Jens Strackeljan © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr
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  • Die Otto-von-Guericke Stipendien

    Stipendien für ausländische Studierende an OVGU und FH Magdeburg-Stendal

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    Bild vergrößern: Otto-von-Guericke-Denkmal im Frühling
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  • Öffentliche Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger

    Protokollsaal der Landeshauptstadt Magdeburg zur würdigen Präsentation von Preisträgern

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    Bild vergrößern: Der Eike-von-Repgow-Saal im Alten Rathaus zu Magdeburg © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr
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otto liebt kunst

otto liebt kunst

Eine Vielzahl von Kunstwerken im öffentlichen Raum bereichert das Stadtbild der Landeshauptstadt Magdeburg. Das Kulturbüro ist für die Bewirtschaftung von ca. 200 Kunstobjekten zuständig. Da fast alle Arbeiten unter freiem Himmel stehen, sind sie jeder Witterung ausgesetzt. Zusätzlich werden die Werke leider auch hin und wieder durch Graffiti verunreinigt oder durch Vandalismus beschädigt.

Die Pflege und den Erhalt der Objekte sicherzustellen, ist daher eine ständige Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturbüros.

"Schau mich an! Das Kunstpatenprojekt in Magdeburg"


„Du siehst etwas, was alle sehen. Und das bin ich.“

Kunst im Stadtraum von Magdeburg sucht Paten und Patinnen mit wachem Blick.

„Wann hast du uns zum letzten Mal wirklich wahrgenommen? Uns von allen Seiten betrachtet? Uns auf dich wirken und dich von uns inspirieren lassen? Was haben wir beim genauen Hinschauen ausgelöst? Haben wir dich im Herzen berührt? Im Geiste verwirrt? Rundum begeistert? Bist du bereit, dich ein bisschen um uns zu kümmern?“

Weitere Informationen

Die Werke namhafter Künstlerinnen und Künstler sind Aufwertungen des öffentlichen Raums in Magdeburg. Public Art ist inspirierend, vielseitig, mutig und erfrischend unabhängig von Zeitalter und Stil. Sie ist Kunst für alle. Denn was scheinbar selbstverständlich auf Plätzen, Parks und entlang von Wegen herumsteht, ist verletzlich. Schutzlos sind die Objekte Vandalen, Gleichgültigen, Wind und Wetter ausgeliefert. Sie werden beklebt, besprüht oder empfindlich in ihrer Substanz beschädigt, weil sie nicht durch einen Zaun, ein Dach oder Glasscheiben geschützt werden. Und das ist auch gut so, denn die Künstlerinnen und Künstler haben sich gemeinsam mit den Verantwortlichen der Stadt ganz bewusst für Standorte unter freiem Himmel entschieden. Für eine Kunst im Überall, die zeitlos konsumiert werden kann.

Und damit das so bleiben kann, werden in einem ersten Schritt Patenschaften für 20 Kunstwerke in der Magdeburger Altstadt vergeben. Einfach, unkompliziert und ohne Pflichten sollen Patinnen und Paten helfen, Reinigung, Pflege und Reparatur in die Wege zu leiten und so Vollständigkeit und Unversehrtheit der Kunstobjekte wiederherzustellen. Damit sie weiterhin Herzen öffnen und begeistern können.   

Die Aufgaben einer Kunstpatin/eines Kunstpaten?

Die Aufgabe einer Kunstpatin/eines Kunstpaten besteht darin, bei Beschädigungen oder Beschmutzungen des Patenkunstwerks das Kulturbüro Magdeburg zu informieren. Die Patin/der Pate wird nicht selbst aktiv – die Beseitigung von tierischen Hinterlassenschaften, Aufklebern, Graffiti & Co. übernimmt natürlich die Stadt, in deren Besitz sich die Objekte befinden. Die Patenschaft erfolgt anonym, zeitlich unbegrenzt und ohne jeglichen finanziellen oder großen zeitlichen Aufwand. Engagieren können sich übrigens Einzelpersonen, Gruppen oder auch Firmen, vor deren Sitz sich beispielsweise eines der Kunstwerke befindet. Ein Kunstwerk kann auch mehrere Paten haben – mehr Augen sehen einfach mehr. Und selbstverständlich kann sich eine Patin/ein Pate auch gern um mehrere Objekte gleichzeitig kümmern.

Wie wird man Kunstpatin/Kunstpate?

Das Projekt startet mit 20 Kunstwerken in der Innenstadt von Magdeburg. Fotos und Beschreibungen finden Interessentinnen und Interessenten unter dem Reiter "Kunstwerk/e aussuchen". Die Bereitschaft zu einer oder mehreren Patenschaften wird dann dem Kulturbüro der Landeshauptstadt Magdeburg mitgeteilt. Es erfolgt ausschließlich eine interne Registrierung als Kunstpatin/Kunstpate – keine persönlichen Daten dringen in diesem Zusammenhang nach außen.

Bei Fragen hilft ihnen Marjoleine Leever, zuständig für Kunst im öffentlichen Raum, unter der Telefonnummer 0391 540-2358 oder per E-Mail an marjoleine.leever@kb.magdeburg.de sehr gern weiter.

Kunstwerk/e aussuchen

Ihre Spende für die Kunst

Unter Benennung des Verwendungszwecks „Kunst im öffentlichen Raum Magdeburg“ haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Spende Maßnahmen zur Wartung und Pflege von Kunstwerken im Magdeburger Freiraum zu unterstützen. Alle Informationen, wie Sie spenden können, finden Sie über folgenden Link:

Ihre Spende für die Kunst im öffentlichen Raum in Magdeburg

Weiterführende Informationen über
Kunstwerke im öffentlichen Raum

zuletzt aktualisiert am 01.07.2024

Künstler der Tessenowgaragen

Marc Haselbach

Der in Berlin geborene Marc Haselbach arbeitet hauptsächlich als Bildhauer und Zeichner. Sein Hauptthema ist die menschliche Figur, wobei er seine Holzskulpturen vor allem aus der Zeichnung herleitet. Wettbewerbe, Symposien, Stipendien und zahlreiche Ausstellungen, unter anderem in Darmstadt, Köln, Berlin, Mexiko, Szeged (Ungarn), Timisoara (Rumänien) und Ville sur Jarnioux (Frankreich) zeichnen sein künstlerisches Schaffen aus.

Oliver Scharfbier

Oliver Scharfbier, in Hamburg geboren, lebt und arbeitet in Magdeburg. Sein Schaffen konzentriert sich auf Skulptur-Installationen, Tafelbild und Grafik. Ausstellungen führten den Künstler nach Kassel, Essen, Berlin und Belgrad. Zahlreiche Preise und Förderungen zeichnen Oliver Scharfbiers Werk aus, aktuell ist er einer von acht „Heimatstipendiaten“ der Kunststiftung Sachsen-Anhalt. Das städtische Atelier gibt seinen weiteren Vorhaben den zur Entfaltung benötigen Raum.

Zur Webseite des Künstlers Oliver Scharfbier

Anne Rose Bekker

Anne Rose Bekker ist in Magdeburg geboren worden. Nach dem Abitur arbeitete sie als Kostümbild-Assistentin an der Deutschen Staatsoper in Berlin, worauf ein Studium an der Burg Giebichenstein in Halle folgte. Seit 1984 ist sie freischaffend tätig, sie lebt und arbeitet in Magdeburg und Wanzer. In ihren Arbeiten überlagern sich unterschiedliche Materialien, Zeiten und Kulturen. Fotografisches mischt sich mit Gedrucktem, Gefundenes mit Persönlichem, Frühzeitliches tanzt mit Poesie und Alltäglichem. Anne Rose Bekker nimmt uns mit auf ihre Reisen, sei es in die eigene Person, nach Ägypten, in die Cranachzeit oder durch die Gegenwart.

Zur Webseite der Künstlerin Anne Rose Bekker

Rolf Peter Jasper

Rolf Peter Jasper wurde in Magdeburg geboren. Er besuchte 1974–1976 die Spezialschule für künstlerisches Volksschaffen in Magdeburg und erwarb den Abschluss als künstlerischer Leiter in Malerei und Grafik. Seit 1980 ist er als Maler und Grafiker tätig. Er war Zirkelleiter in Neustrelitz und Magdeburg. 2005 gewann er den 2. Preis „Faszination-Strömung“ der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Studienreisen führten ihn nach Italien, Frankreich, Spanien, Kanada und in die USA. Für den Otto-Kobin-Saal Magdeburg wurde der „Blick auf Magdeburg“ und für den Landtag von Sachsen-Anhalt die dreiteilige Arbeit „Die Sechzehnerordnung“ angekauft. Rolf Peter Jasper beteiligte sich unter anderem an Ausstellungen in Braunschweig, Dessau und Haldensleben.

Max Grimm

Max Grimm, 1986 in Magdeburg geboren, erhielt schon früh künstlerische Anregungen durch die Grafik-Druckwerkstatt seines Vaters Ulrich Grimm. Max Grimm ist als Maler und Grafiker in Magdeburg tätig und darüber hinaus in Berlin, Braunschweig, Potsdam, der Schweiz oder Südafrika, wo er mit Ausstellungen und Projekten die Menschen begeistert.

Zur Webseite des Künstlers Max Grimm

Sebastian Herzau

Der in Schönebeck geborene Maler Sebastian Herzau absolvierte sein Studium an der Burg Giebichenstein in Halle. Landschaften, Menschen und Porträts stehen im Zentrum seiner gegenwärtigen Arbeiten. Er ist Mitinitiator der dieHO-Galerie und Künstlerischer Leiter der Kunstmesse KUNST/MITTE. Sebastian Herzaus Arbeiten sind in zahlreichen Ausstellungen in Galerien und auf Kunstmessen national und international vertreten.

Zur Webseite des Künstlers Sebastian Herzau

Wulf Mohrmann

Wulf Mohrmann hat in Deutschland und Belgien Industriedesign studiert. Seit 2005 ist er für verschiedene Firmen in den Bereichen Objektdesign und Interieur tätig. Mohrmann entwirft Möbelsysteme, die er als Einzelanfertigungen oder als Kleinserie umsetzt. Unter anderem hat er für Professor Holger Jahn in Berlin, Nils Holger Moormann (Bayern) und dem Verlag form + zweck gearbeitet. Seine Werke wurden unter anderem auf der Design EXPO 2016, der Designer’s Open 2011 und auf dem International Design Festival DMY 2010 ausgestellt. Mit seiner eigenen Kreativitätstechnik entwickelt er freie Arbeiten, die von Kontextveränderung und Konstruktionsexperimenten geprägt sind.

Zur Webseite des Künstlers Wulf Mohrmann

"Schau mich an! Das Kunstpatenprojekt in Magdeburg"

"Schau mich an! Das Kunstpatenprojekt in Magdeburg"


„Du siehst etwas, was alle sehen. Und das bin ich.“

Kunst im Stadtraum von Magdeburg sucht Paten und Patinnen mit wachem Blick.

„Wann hast du uns zum letzten Mal wirklich wahrgenommen? Uns von allen Seiten betrachtet? Uns auf dich wirken und dich von uns inspirieren lassen? Was haben wir beim genauen Hinschauen ausgelöst? Haben wir dich im Herzen berührt? Im Geiste verwirrt? Rundum begeistert? Bist du bereit, dich ein bisschen um uns zu kümmern?“

Weitere Informationen

Die Werke namhafter Künstlerinnen und Künstler sind Aufwertungen des öffentlichen Raums in Magdeburg. Public Art ist inspirierend, vielseitig, mutig und erfrischend unabhängig von Zeitalter und Stil. Sie ist Kunst für alle. Denn was scheinbar selbstverständlich auf Plätzen, Parks und entlang von Wegen herumsteht, ist verletzlich. Schutzlos sind die Objekte Vandalen, Gleichgültigen, Wind und Wetter ausgeliefert. Sie werden beklebt, besprüht oder empfindlich in ihrer Substanz beschädigt, weil sie nicht durch einen Zaun, ein Dach oder Glasscheiben geschützt werden. Und das ist auch gut so, denn die Künstlerinnen und Künstler haben sich gemeinsam mit den Verantwortlichen der Stadt ganz bewusst für Standorte unter freiem Himmel entschieden. Für eine Kunst im Überall, die zeitlos konsumiert werden kann.

Und damit das so bleiben kann, werden in einem ersten Schritt Patenschaften für 20 Kunstwerke in der Magdeburger Altstadt vergeben. Einfach, unkompliziert und ohne Pflichten sollen Patinnen und Paten helfen, Reinigung, Pflege und Reparatur in die Wege zu leiten und so Vollständigkeit und Unversehrtheit der Kunstobjekte wiederherzustellen. Damit sie weiterhin Herzen öffnen und begeistern können.   

Die Aufgaben einer Kunstpatin/eines Kunstpaten?

Die Aufgabe einer Kunstpatin/eines Kunstpaten besteht darin, bei Beschädigungen oder Beschmutzungen des Patenkunstwerks das Kulturbüro Magdeburg zu informieren. Die Patin/der Pate wird nicht selbst aktiv – die Beseitigung von tierischen Hinterlassenschaften, Aufklebern, Graffiti & Co. übernimmt natürlich die Stadt, in deren Besitz sich die Objekte befinden. Die Patenschaft erfolgt anonym, zeitlich unbegrenzt und ohne jeglichen finanziellen oder großen zeitlichen Aufwand. Engagieren können sich übrigens Einzelpersonen, Gruppen oder auch Firmen, vor deren Sitz sich beispielsweise eines der Kunstwerke befindet. Ein Kunstwerk kann auch mehrere Paten haben – mehr Augen sehen einfach mehr. Und selbstverständlich kann sich eine Patin/ein Pate auch gern um mehrere Objekte gleichzeitig kümmern.

Wie wird man Kunstpatin/Kunstpate?

Das Projekt startet mit 20 Kunstwerken in der Innenstadt von Magdeburg. Fotos und Beschreibungen finden Interessentinnen und Interessenten unter dem Reiter "Kunstwerk/e aussuchen". Die Bereitschaft zu einer oder mehreren Patenschaften wird dann dem Kulturbüro der Landeshauptstadt Magdeburg mitgeteilt. Es erfolgt ausschließlich eine interne Registrierung als Kunstpatin/Kunstpate – keine persönlichen Daten dringen in diesem Zusammenhang nach außen.

Bei Fragen hilft ihnen Marjoleine Leever, zuständig für Kunst im öffentlichen Raum, unter der Telefonnummer 0391 540-2358 oder per E-Mail an marjoleine.leever@kb.magdeburg.de sehr gern weiter.

Kunstwerk/e aussuchen

Ihre Spende für die Kunst

Unter Benennung des Verwendungszwecks „Kunst im öffentlichen Raum Magdeburg“ haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Spende Maßnahmen zur Wartung und Pflege von Kunstwerken im Magdeburger Freiraum zu unterstützen. Alle Informationen, wie Sie spenden können, finden Sie über folgenden Link:

Ihre Spende für die Kunst im öffentlichen Raum in Magdeburg

otto fördert kunst und kultur

otto fördert kunst und kultur

Das Kulturbüro kann freie und künstlerische Projekte und Institutionen finanziell unterstützen, wenn ein erhebliches Interesse der Stadt an deren Durchführung oder Bestand gegeben ist. Grundlage für die Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln ist die Fachförderrichtlinie des Kulturbüros.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung bei der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten und Entwicklung von Projekten
  • Beratung bei Antragstellungen
  • Unterstützung bei der Realisierung kultureller und künstlerischer Projekte
  • Antragsprüfung und -bearbeitung
  • Begleitung von Vereinen und Initiativen im gesamten Zuwendungsverfahren

Kulturförderung von Projekten und Institutionen

Zweck der Zuwendung

Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Institutionen, an deren Durchführung bzw. deren Bestand die Landeshauptstadt Magdeburg ein erhebliches Interesse hat. Die Fachförderrichtlinie Kultur ist mit ihrer Beschlussfassung durch den Stadtrat am 15.04.2021 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten trat die alte Fassung der Fachförderrichtlinie in der Fassung vom 30.06.2009 außer Kraft.

Fachförderrrichtlinie Kultur
Fachförderrichtlinie Kultur - Merkblatt für Antragstellende

Zum Begriff der Zuwendung

Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen, ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Landeshauptstadt Magdeburg aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Form der Zuwendung

Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben

Arten der Zuwendung

  •  Projektförderung
  • Institutionelle Förderung

Gegenstand der Zuwendung

  • Förderbereiche:
    • Bildende und Angewandte Kunst
    • Darstellende Kunst / Theater
    • Heimatpflege
    • Kinder- und Jugendkultur
    • Musik
    • Literatur
    • Soziokultur / Stadtteilkulturzentren
    • spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte

Schwerpunkt der Förderung

Öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.

Zuwendungsempfänger*innen

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.

Antragstellung

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das digitalisierte Formular des Kulturbüros zu verwenden. Dieses steht in Kürze zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen und Formulare

Anlage 1     Allgemeine Nebenbestimmungen Projektförderung
Anlage 2     Allgemeine Nebenbestimmungen Institutionelle Förderung
Anlage 3     Zuwendungsrechtsergänzungserlass
Anlage 4    Datenschutzerklärung
Anlage 5     Informationen mit Online-Antragsformular
Anlage 6     Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
Anlage 7     Formular Anerkennung Zuwendungsbescheid
Anlage 8     Formular Geldbedarfsanforderung
Anlage 9    Formular Verwendungsnachweis

Erklärung Eigenarbeitsleistungen
Anerkennung Änderungsbescheid
Umwidmungsantrag

Antragsfrist

30.09. des Vorjahres

Antragsberatung

Das Kulturbüro bietet allen Interessenten und insbesondere erstmaligen Antragsteller*innen Beratung bei der Antragstellung und im Zuwendungsverfahren an.

Ansprechpartnerinnen

Anschrift:

Kulturbüro der Landeshauptstadt Magdeburg
Am Krökentor 1
39104 Magdeburg

Sekretariat des Kulturbüros:
Tel.:  0391 / 540-2134
Fax.: 0391 / 540-2136

Stand vom 22.11.2024

Kulturförderung 2024 - Freie Projektförderung

Übersicht der Projektvorhaben aus dem Bereich "Freie Projektförderung", die im Haushaltsjahr 2024 nach Genehmigung und Freigabe des städtischen Haushalts durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom Fachbereich Kunst und Kultur, Kulturbüro gefördert werden.

FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Erhalt von Zuwendungen für Projekte

Was muss beim Erhalt von Zuwendungen für kulturelle Projekte beachtet werden? Diese Übersicht dient der zusätzlichen Information und ersetzt nicht die Fachförderrichtlinie Kultur für die Zuwendungsgewährung.

Welche Formulare muss ich bis wann einreichen?

Um eine Förderung zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bis zum 30.09. des Vorjahres zu stellen.
Dabei sind ausschließlich die Vordrucke des Kulturbüros zu verwenden.

Was muss der Antrag beinhalten?

Pflichtbestandteile des Antrags sind mindestens eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine eigenhändige Unterschrift.

Vereine reichen zusätzlich einen aktuellen Vereinsregisterauszug, die aktuell gültige Satzung und den letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes ein (nicht älter als 5 Jahre). Es sind die Unterschriften von den Vertretungsberechtigten zu leisten (z.B. gemäß der Satzung bei Vereinen).

Was enthält der Kosten- und Finanzierungsplan?

Der Kosten- und Finanzierungsplan enthält alle zu erwartenden / geplanten Ausgaben und alle zu erwartenden / geplanten Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder, Spenden, weitere Fördermittel, etc.) sowie die vor Antragstellung zur Verfügung stehenden Eigenmittel der Antragstellenden.

Die Summe der Einnahmen muss der Summe der Ausgaben entsprechen. Sind mehrere Fördermittelgeber*innen an dem Projekt beteiligt, so ist jedem Fördermittelgebenden ein identischer Kosten-und Finanzierungsplan vorzulegen.

Was, wenn Eigenmittel nicht in Geld zur Verfügung stehen, aber sich ehrenamtliche Helfer engagieren werden?

Unbare Eigenarbeitsleistungen können als Eigenmittel anerkannt werden. Es handelt sich aber um eine Einzelfallentscheidung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eigenarbeitsleistungen als Eigenmittel angerechnet werden dürfen, wenn dies im Antrag konkret anhand der zu leistenden Tätigkeit kalkuliert angegeben wird, während der Durchführung tatsächlich die für das Projekt notwendige Eigenarbeitsleistungen durch Ehrenamtliche ohne eine Gegenleistung (egal welcher Art) erbracht werden und im Verwendungsnachweis die geleistete Arbeit in Form von geeigneten Dokumenten nachgewiesen wird.

Pauschalwerte
a) für einfache Tätigkeiten, für die eine berufliche Ausbildung nicht erforderlich ist: 6,50 EUR pro Stunde     

b) für Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrungen erforderlich sind (Nachweis erforderlich): 9,00 EUR pro Stunde     

c) für höherwertigere Tätigkeiten wie die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und anderen Dienstleistungen, die eine Hochschul- oder vergleichbare Ausbildung erfordern (Nachweis erforderlich): 12,00 EUR pro Stunde                                                                

Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?

Mit dem Projekt darf grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Muss mit der Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden, ist die schriftlich begründete Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns erforderlich (frühestens ab 01.01. im Jahr der Förderung). Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wird noch keine Entscheidung bzgl. der Gewährung einer Zuwendung getroffen. Auch ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Antragstellende handeln auf eigenes Risiko.

Wenn Antragstellende vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides bzw. vor Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns finanzielle Verpflichtungen eingehen (z.B. durch Abschluss von Verträgen), ist die Gewährung von Zuwendungen ausgeschlossen. Wird ein Verstoß gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns festgestellt, ist die gesamte Fördersumme zurückzuzahlen. Zusätzlich fallen Strafzinsen an.

Wie werden die Fördermittel abgerufen?

Voraussetzung für Auszahlungen aus der gesamten Zuwendungssumme ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Die Auszahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Dabei ist das Musterblatt zu verwenden. Abgerufene Fördermittel müssen innerhalb von 2 Monaten verbraucht werden.

Welche Pflichten ergeben sich aus der Bewilligung?

Alle Änderungen sind rechtzeitig, schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Das Kulturbüro prüft auf der Grundlage der Mitteilungen der Zuwendungsempfänger*innen, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung weiterhin bestehen und erlässt ggf. einen Änderungsbescheid.

Bei allen Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen, ist durch den Satz „Gefördert durch das Kulturbüro der Landeshauptstadt Magdeburg“ auf die Förderung hinzuweisen.

Verträge sind zum Zwecke des Nachweises grundsätzlich schriftlich abzuschließen und müssen konkrete Angaben zu Vertragspartner*innen, Vertragsgegenstand, finanziellem Umfang und zeitlicher Einordnung enthalten. Geschlossene Verträge werden grundsätzlich durch das Kulturbüro überprüft.

Bei Personalkosten ist das Besserstellungsverbot zu beachten, welches festlegt, dass sich Zuwendungsempfänger*innen bei den Personalkosten (und auch bei Sachleistungen) an den Grundsätzen orientieren müssen, wie sie für Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes gelten.

Vergabe von Aufträgen an Dritte innerhalb eines Projektes verpflichten die Antragstellenden, sich an das Vergaberecht zu halten (z. B. Vertragsordnung für Bauleistungen -VOB-, Vertragsordnung für Leistungen -VOL-, etc.).
Die Einhaltung der Vorschriften und Entscheidung des Antragstellenden ist durch Vorlage der Angebote nachzuweisen.

Wie wird das Projekt abgerechnet?

Nach Abschluss des Projektes erfolgt eine Verwendungsnachweisprüfung. Dabei wird u.a. geprüft, ob der Zuwendungszweck erfüllt wurde, der im Bescheid festgelegte Bewilligungszeitraum und Finanzierungsplan eingehalten worden sind und ob die Vergabevorschriften beachtet wurden.

Der Verwendungsnachweis besteht mindestens aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen wird durch die zuständige Sachbearbeiterin/ den zuständigen Sachbearbeiter auf Grundlage der Prüfvorschriften der Landeshautstadt Magdeburg mitgeteilt.

Im Sachbericht sind Ablauf der durchgeführten Maßnahme, Dauer, Erfolg und Auswirkungen des Projekts zu erläutern.

Im zahlenmäßigen Nachweis sind alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Kosten- und Finanzierungsplanes zu erfassen.

Die Originalbelege sind entsprechend der Nummerierung im zahlenmäßigen Nachweis zu ordnen und zu kennzeichnen. Es können nur Belege und Verträge berücksichtigt werden, die eindeutig dem Projekt zuzuordnen sind. Fehlende Angaben auf den Originalbelegen oder nicht zweckgerechte Verwendung etc. führen zur Nichtanerkennung und ggf. zu Rückforderungen.

Kulturbeirat

Der Stadtrat hat zusammen mit der Fachförderrichtlinie Kultur beschlossen, zur fachlichen Unterstützung der Arbeit des Kulturausschusses einen beratenden Kulturbeirat zu bilden. Für die Arbeit des Kulturbeirats trat vorliegende Geschäftsordnung mit ihrer Beschlussfassung durch den Stadtrat am 15.04.2021 in Kraft.

Als beratendes Gremium gibt der Kulturbeirat Beschlussempfehlungen zur Vergabe der städtischen Projektfördermittel und eventuellen Rücklaufmitteln an den Kulturausschuss.

Eingereichte Projektanträge werden von Expert*innen für folgende Sparten:
  • Kultur-und Kreativwirtschaft
  • Bildkünstlerischer Bereich
  • Stadtteil/ Soziokultur
  • Literatur
  • Musik
  • Stadtgesellschaft
  • Festivals/Kulturevents, Jugendkultur, Clubs
  • Performative Künste
im Hinblick auf ihre Qualität, Zielerreichung und Wirkung auf die künstlerische und kulturelle Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg evaluiert.
zuletzt aktualisiert am 11.12.2024