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BürgerBüro Süd

Aktuelles

Von Montag bis Freitag werden vorrangig Anliegen von Kundinnen und Kunden mit Termin bearbeitet.
Eine Vorsprache ohne Termin ist täglich von 8:00 bis 9:00 Uhr im Rahmen der Kontingentsprechstunde möglich. Bei hohem Besucheraufkommen kann es zu einem vorzeitigen Annahmestopp kommen.

Im BürgerBüro Mitte werden samstags ausschließlich Kundinnen und Kunden mit Termin bedient.

Termine können online unter www.magdeburg.de/terminreservierung oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden. Die 115 ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Bei erhöhtem Anrufaufkommen können längere Wartezeiten entstehen.

Welches BürgerBüro kann genutzt werden?

Die Auswahl des BürgerBüros ist nicht an die Wohnanschrift gebunden. Termine können frei für jeden Standort vereinbart werden.

  • BürgerBüro Mitte - Leiterstraße 2 a (Zugang über Fußgängerzone)
  • BürgerBüro Süd   - im Bördepark
  • BürgerBüro Nord  - Lübecker Straße im Objekt des Gesundheitsamtes
  • BürgerBüro West - Bruno-Beye-Ring 50

Digitale Lichtbilder

Ab dem 01.05.2025 werden in den BürgerBüros ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert.

In allen BürgerBüros – mit Ausnahme des Mobilen BürgerBüros – können digitale Passfotos direkt vor Ort erstellt werden. Die Gebühr für die Lichtbildaufnahme beträgt 6 Euro und wird während des Termins erhoben.

Für Babys und Kleinkinder unter 1,20 m kann vor Ort keine Fotoaufnahme sichergestellt werden. In diesen Fällen wird empfohlen, das Foto bei einem privaten Fotodienstleister anfertigen zu lassen.

Digitale Passfotos können weiterhin auch bei privaten Fotodienstleistern erstellt werden, sofern diese an eine zertifizierte Cloud angebunden sind. Eine Übersicht geeigneter Anbieter in der Nähe ist über den entsprechenden Link verfügbar. Auch die Drogeriekette dm bietet diesen Service an.

Notfallkunde im BürgerBüro

Definition eines eiligen Anliegens:

Ob ein Anliegen als eilig gilt, entscheidet abschließend das BürgerBüro vor Ort.

Eilige Anliegen liegen insbesondere vor bei:
  • Beantragung eines erforderlichen Reisedokumentes für dringende bevorstehende Reisen
    (Zum Beispiel dienstliche Reisen oder kurzfristige Reisen aufgrund eines Sterbefalls im Ausland)
    Voraussetzungen:

    • Vor dem Reiseantritt sind keine freien Termine in allen BürgerBüros verfügbar.

    • Buchung und Reisetermin müssen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
      Hinweis: Kurzfristig geplante private Reisen oder Ausflüge gelten nicht als Notfall.

  • Beantragung neuer Dokumente nach Verlust oder Diebstahl

    • Personalausweis oder Reisepass (persönliches Erscheinen erforderlich, nur wenn kein anderes gültiges Ausweisdokument mehr vorhanden ist)

    • Ausstellung neuer Kennzeichen (Umkennzeichnung)

    • Ersatz für beschädigte oder unleserliche Kennzeichen

    • Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)

  • Beantragung Kurzzeitkennzeichen

Wichtiger Hinweis für Notfallkunden:

Personen mit einem eiligen Anliegen können als Notfallkunden ohne Termin im BürgerBüro vorsprechen. Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit und richten Sie sich auf längere Wartezeiten ein, da Terminkunden Vorrang haben.


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