Bundeselterngeld (BEEG)
Leistung
Das Elterngeld gibt den Müttern und Vätern Zeit für Verantwortung und bleibt eine wichtige Unterstützung nach der Geburt eines Kindes.
Es fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf.
Es wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil hat mindestens 2 und höchstens 12 Monate für sich in Anspruch zu nehmen.
Wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens 2 Monate Erwerbseinkommen wegfallen, können 2 weitere Monate Elterngeld gewährt werden. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des weggefallenen Erwerbseinkommen beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am laufenden durchschnittlichen monatlichen verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 EUR und mindestens 300 EUR.
Vermeiden Sie unnötige Wartezeiten, zur Terminreservierung geht's hier.
Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefüllter Antrag mit der Erklärung zum Einkommen
- Geburtsbescheinigung im Original (wird im Standesamt ausgestellt)
- Nachweis über Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (falls gezahlt wird)
- Nachweis über Arbeitgeberzuschuss (falls gezahlt wird)
- Nachweis über das Einkommen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist oder beim Kindesvater vor der Geburt (Lohnbescheinigungen/Gehaltsnachweise)
- bestätigte Elternzeit vom Arbeitgeber (Bei Elternzeitaufteilung kann die Antragstellung von der Kindesmutter und Kindesvater auch zeitversetzt sein. Die Anträge müssen nicht gleichzeitig eingereicht werden.)
- schwangerschaftsbedingte Erkrankung (Nachweis ärztliches Attest) verschiebt den 12 Monatszeitraum
- Selbstständige - Kalenderjahr vor Geburt :
- Steuerbescheid vom Kalenderjahr vor der Geburt oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Steuervorauszahlung, Vorkehrungen das 30 Arbeitsstunden/Woche nicht überschritten werden
- Voraussichtlicher Gewinn im 1. Lebensjahr des Kindes oder Gewerbeabmeldung
- Selbstständige - 12 Monatszeitraum :
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Gewinnermittlung auf Honorarbasis
- Steuervorauszahlungsbescheid
- Vorkehrungen
- Gewinn im 1. Lebensjahr oder Selbstständigkeit ruht
Dies ist keine abschließende Aufstellung. Weitere notwendige Unterlagen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig und werden nach Bedarf abgefordert.
Ansprechpartner
Zuständig für die Erstberatung und Antragsausgabe ist der Leistungsbereich 1 des Beratungsservice.
Durch terminierte Antragsabgaben erfolgt eine zeitnahe Weiterleitung sowie Bearbeitung der Antragsunterlagen.
Nutzen Sie auch unsere HOTLINE
Die Hotline berät telefonisch zu dieser Leistung und terminiert bei Bedarf die Vorsprachen im Beratungsservice.
Im Weiteren kann die Hotline Auskünfte über die aktuellen Bearbeitungsstände geben bzw. an zuständige Mitarbeiter vermitteln.
Sie erreichen uns unter:
0391 / 540 - 3670 und 0391 / 540 - 3671
Formulare
Die erforderlichen Formulare zur Beantragung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - finden Sie hier.