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Kinderreisepass beantragen

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Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

Wichtige Hinweise

Unterschrift:

Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind allein unterschreiben.

Lichtbilder:

Unabhängig vom Alter des Kindes ist ein biometrisches Lichtbild erforderlich, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.

Lieferzeiten:

Die Ausstellung erfolgt sofort vor Ort.

Weitere Hinweise bitte unter "Speed Capture Kiosk-Fotoautomat" nachlesen.

Speed Capture Kiosk - Fotoautomat

Fotoautomaten verringern Wartezeiten bei der Dokumentenbeantragung

In allen BürgerBüros und der Führerscheinstelle der Landeshauptstadt Magdeburg steht ein Gerät einer neuen Generation von Fotoautomaten bereit (der Speed Capture Kiosk). An diesem Selbstbedienungsautomaten können neben dem bekannten Foto weitere biometrische Daten gleich mit aufgenommen werden, die anschließend sofort für die Antragstellung des neuen Personalausweises (nPA) oder anderer Personaldokumente verwendet werden können. Die Fotos können zudem in die Programme der Ausländerbehörde sowie der Führerscheinstelle, außer beim Internationalen Führerschein, übernommen werden.

Und so funktioniert‘s: Der Bürger erfasst am Speed Capture Kiosk selbst Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift. Er spart den Aufwand für die Beschaffung eines Passfotos und beschleunigt damit die Bearbeitung seines eigenen Anliegens durch die selbstständige Erfassung der biometrischen Daten. Parallel zur Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt die verbindliche Qualitätsprüfung. Während der Antragsstellung ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren heraus auf, prüft ihre Authentizität und übernimmt die Daten schließlich direkt digital von einem geschützten Server. Die biometrischen Daten werden 48 Stunden vorgehalten.

Der Preis für ein Foto am Fotoautomaten beträgt 7,00 Euro. Die Kosten werden zusammen mit der Gebühr für das Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Hier hat der Kunde dann die Möglichkeit, den Betrag in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
 
Der Speed Capture Kiosk verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer deutlich. Sie betätigen hierzu eigenständig den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen. Das Gerät fährt dann automatisch auf Ihre Bedienhöhe herunter. Der Speed Capture Kiosk für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m nutzbar.
 
Dass der Automat den datenschutzrechtlichen Standards genügt, ist selbstverständlich. So müssen alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, den einschlägigen Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügen. Dass dies auch so ist, wurde dem Hersteller mit einem entsprechenden Zertifikat des BSI bescheinigt.
 
Wenn Sie mit der neuen Technik Probleme haben, helfen Ihnen die MitarbeiterInnen gern weiter.


Ihr BürgerService

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Alter Kinderreisepass (sofern vorhanden) sowie die Geburtsurkunde des Kindes

  • Falls nur ein Sorgeberechtigter, aus einem gemeinsamen Haushalt, persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten sowie den Sorgerechtsnachweis

  • Bei nicht nur vorübergehend getrenntlebenden Sorgeberechtigten reicht eine Einverständniserklärung nicht aus. Es muss der Sorgeberechtigte mit dem Kind vorstellig werden, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (alleinige Wohnung oder Hauptwohnung hat).
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).

Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.

Allgemeine Informationen

Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Dafür kommen bei Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Das kann ein Kinderreispass sein, ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass.

Ein neuer Kinderreisepass für Ihr Kind kann auf Antrag ausgestellt werden
bei Erstbeantragung,

  • wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,
  • wenn der Kinderreisepass Ihres Kindes gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,
  • wenn der Name Ihres Kindes sich geändert hat oder
  • wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.

Der Kinderreisepass enthält keinen elektronischen Chip.

Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

Die mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

Einen Kinderreisepass beantragen Sie persönlich und zusammen mit Ihrem Kind bei der Passbehörde am Hauptwohnsitz des Kindes. Sie können den Kinderreisepass auch in jeder anderen Passbehörde im Inland oder im Ausland beantragen. In diesem Fall müssen Sie zur Gebühr einen Zuschlag bezahlen.

Gebühren (Kosten)

  • Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00

Hinweise:

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
  • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.

Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).

Fristen

Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Voraussetzungen

Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

  • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
    • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
    • jünger als 12 Jahre alt ist

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle