Mietspiegel einsehen
Beschreibung
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus.
Diese Vergleichsmiete bestimmt sich auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien und kann deshalb für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
- Wohnungsgröße
- Baualter
- Wohnlage
- energetischer Modernisierungszustand und
- Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen. Bitte beachten Sie hierbei, es handelt sich um ein mathematischen Mittelwert, welcher nicht die Werte für jede Wohnung exakt wiedergeben muss.
Die ortsübliche Vergleichsmiete eines qualifizierten Mietspiegels muss regelmäßig durch Neuerhebungen (spätestens nach 4 Jahren) sowie Fortschreibungen, zum Beispiel durch den Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltungskosten aller Haushalte in Deutschland (VPI) angepasst werden.
Der Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg wurde von der Stadt erstellt. Begleitet wurde die Erstellung durch den Arbeitskreis Mietspiegel. Dieser setzt sich aus Vertretungen der Vermietenden, Mietenden, sowie der Verwaltung und Wissenschaft zusammen.
Einer Anerkennung des Magdeburger Mietspiegel erfolgte sowohl durch den Stadtrat wie auch durch die Interessenvertretungen der Mieter (Mieterverein Magdeburg u. U. e. V.) wie auch der Vermieter (Haus und Grund Magdeburg e. V., Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V.)
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).
Gebühren
Printausgaben der Mietspiegelbroschüre: 5,00 Euro erhältlich in der Verwaltungsbibliothek der Stadtverwaltung während der Öffnungszeiten
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 558 c und d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV; Inkrafttreten am 1. Juli 2022)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) - Mietspiegelreformgesetz
- Mietwerterhebungssatzung
Was sollte ich noch wissen?
Verfahrensablauf
Online
Der Mietspiegelrechner und die Mietspiegelbroschüre sind online einsehbar.
Schriftlich
Printausgaben der Mietspiegelbroschüre können in der Verwaltungsbibliothek der Stadtverwaltung während der Öffnungszeiten erworben werden.