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Mietspiegel einsehen

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Randspalte im Abschnitt Onlineservices.

Wenn Sie die Höhe von Mieten vergleichbarer Wohnungen wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren. Der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg weist die ortsübliche Vergleichsmiete für das Stadtgebiet Magdeburgs aus.

Beschreibung

Der Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt. Er enthält Anhaltspunkte dafür, ob ein Mieterhöhungsverlagen des Vermieters berechtig ist.

Sofern seitens der Landesregierung ein angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen wurden, liefert er in Rahmen der sogenannten Mietpreisbremse auch Informationen, die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist. Für die Landeshauptstadt gelten die Vorschriften Mietpreisbremse aktuell nicht.

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus.

Diese Vergleichsmiete bestimmt sich auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien und kann deshalb für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen. Bitte beachten Sie hierbei, es handelt sich um ein mathematischen Mittelwert, welcher nicht die Werte für jede Wohnung exakt wiedergeben muss.

Die ortsübliche Vergleichsmiete eines qualifizierten Mietspiegels muss regelmäßig durch Neuerhebungen (spätestens nach 4 Jahren) sowie Fortschreibungen, zum Beispiel durch den Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltungskosten aller Haushalte in Deutschland (VPI) angepasst werden.

Der Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg wurde von der Stadt erstellt. Begleitet wurde die Erstellung durch den Arbeitskreis Mietspiegel. Dieser setzt sich aus Vertretungen der Vermietenden, Mietenden, sowie der Verwaltung und Wissenschaft zusammen. 

Einer Anerkennung des Magdeburger Mietspiegel erfolgte sowohl durch den Stadtrat wie auch durch die Interessenvertretungen der Mieter (Mieterverein Magdeburg u. U. e. V.) wie auch der Vermieter (Haus und Grund Magdeburg e. V., Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V.)

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

Gebühren

Online: Einsichtnahme in alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei

Printausgaben der Mietspiegelbroschüre: 5,00 Euro erhältlich in der  Verwaltungsbibliothek der Stadtverwaltung während der Öffnungszeiten

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass der Mietspiegelrechner eine von der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung gestellte Berechnungshilfe für die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Angaben des Mietspiegelrechners sind ohne Gewähr. Die Mietspiegelbroschüre ist rechtlich bindend.

Verfahrensablauf

Online

Der Mietspiegelrechner und die Mietspiegelbroschüre sind online einsehbar.

Schriftlich

Printausgaben der Mietspiegelbroschüre können in der Verwaltungsbibliothek der Stadtverwaltung während der Öffnungszeiten erworben werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

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