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Elektrokleinstfahrzeuge in Magdeburg

Wichtige Hinweise, Regeln und Tipps - damit Sie sicher ans Ziel kommen !

Kleine Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb sollen moderne und umweltfreundliche Mobilität in den Städten ermöglichen.

Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um eine neue Klasse von Fahrzeugen, die ohne Sitz oder selbst-balancierend elektrisch betrieben werden. Darunter fallen z. B. sog. E-Scooter, Segways usw.

Diese Elektrokleinstfahrzeuge müssen MERKMALE aufweisen, um mit ihnen am öffentlichen Straßenverkehr sicher teilnehmen zu dürfen.

Was müssen Sie alles beachten, um möglichst sicher mit dem E-Scooter unterwegs zu sein?

Wir haben die wichtigsen Informationen zusammengefasst - damit Sie sicher ans Ziel kommen !

E-Scooter - Welche Fahrzeugeigenschaften hat er ?

  • E-Scooter - Welche Fahrzeugeigenschaften hat er ?

    - elektrischer Antrieb
    - maximales Fahrzeuggewicht von 55 kg (Leergewicht)
    - maximale Fahrzeugmaße: Breite 70 cm, Höhe 140 cm, Länge 200 cm
    - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h
    - Lenk- oder Haltestange (Ein elektrisch betriebens, zweispuriges Rollbrett E-Board (sog. Hoverboard) ohne Lenkstange sind weiterhin unzulässig.)

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

Hinweis !
E-Scooter, die im Straßenverkehr fahren sollen, müssen dafür zugelassen sein !
Das Fahrzeug muss darüber hinaus den sonstigen Sicherheitsanforderungen der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) entsprechen.
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Weißes Vorderlicht und Weißer Frontreflektor vorn, wie beim Fahrrad, sind Pflicht.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Rotes Rücklicht und Roter Rückstrahler hinten, wie beim Fahrrad, sind Plicht. Seitliche Reflektoren erhöhen die Sicherheit.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Eine helltönende Glocke oder eine Hupe ist eine Voraussetzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Jeder E-Scooter muss mit zwei voneinander unabhängige Bremsen ausgestattet sein.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Eine Allgemeine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein, aber nicht mitgeführt werden.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Eine Versicherungsplakette/Kennzeichen muss hinten am Fahrzeug angebracht sein.

    Hinweis ! Die Nutzung ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr kann nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat darstellen.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

TIPP !
Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.

  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Als Fahrer*in eines E-Scooter müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Richtungswechsel sind mit Blinkern anzuzeigen, sind keine vorhanden, müssen eindeutige Handzeichen gegeben werden.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Mit E-Scooter darf maximal 20 km/h schnell gefahren werden.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Es gibt keine Helmpflicht. Ein Helm schützt jedoch vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Leben retten.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. Ein abgestellter E-Scooter darf weder den Verkehr noch andere Verkehrsteilnehmer behindern. Sie werden abgestellt wie Fahrräder. Die Anbieter informieren Sie gern über Abstellmöglichkeiten. Es gelten grundsätzlich die Parkvorschriften und Sanktionen wie für Radfahrer.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Wer E-Scooter fährt, muss Radverkehrsanlagen, d.h. Radwege und Radfahrstreifen nutzen. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an und ermöglichen Sie dem schnelleren Radverkehr das Überholen. Nur wenn Radverkehrsanlagen fehlen, darf auch die Fahrbahn benutzt werden. Hierbei ist möglichst weit rechts zu fahren. Auch Fahrradstraßen dürfen genutzt werden.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb und weil sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit Gehende gefährden können, darf man mit Ihnen nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren (Freigabe erfolgt durch eine Ausschilderung). Wer dies dennoch tut, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf mit abgeschaltetem Motor geschoben werden.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Die Mitnahme eines Anhängers ist nicht erlaubt. Wer einen Anhänger mit führt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Eine zweite Person mitzunehmen ist nicht erlaubt. Aufgrund der Fahrphysik wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen zur Herausforderung. Sicheres Fahren ist nicht mehr möglich. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, handelt ordnungswidrig und muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Hände weg vom Handy oder Smartphone heißt es auch auf dem E-Scooter während der Fahrt. Auch hier drohen Bußgelder.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?

    Kein Alkohol oder berauschende Mittel ! Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fahruntüchtig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut fährt, begeht eine Straftat. Übrigens: Eine Straftat kann bereits vorleigen, wenn man mit 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration den E-Scooter nutzt und dabei fahrauffällig wird. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot ! Es gelten die gleichen Vorschriften für Kraftfahrzeugführer bei Bußgeldern.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

E-Scooter - Störende E-Scooter und dann ?

  • E-Scooter - Störende E-Scooter und dann ?

    Anbieter bzw. Besitzer müssen E-Scooter, die andere behindern, umgehend entfernen. Beanstandungen können den zuständigen Sharing-Anbietern direkt gemeldet werden. Die entsprechenden Kontaktdaten befinden sich hierzu am E-Scooter selbst.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

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  • Flyer - Elektrokleinstfahrzeuge in Magdeburg

    Flyer - Elektrokleinstfahrzeuge in Magdeburg nur online

  • Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg für elektrische Tretroller (E-Scooter) - Magdeburg E-Scooter-Konzept

    Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg für elektrische Tretroller (E-Scooter) - Magdeburg E-Scooter-Konzept

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Herr Mario Schröter

Fachdienst Verkehrsplanung
Fachdienstleiter

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

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Der Fachdienst Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung von Vorplanungen für Verkehrsanlagen.