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Kandidat*in

Ein Kandidat/eine Kandidatin  ist ein Bewerber*in  zur Wahl.

Kabine/ Wahlkabine

Die Wahlkabine ermöglicht die geheime, von anderen Personen im Wahllokal abgeschirmte Stimmabgabe.

Kommunalwahl

Die Kommunalwahl ist die Wahl auf der politischen Ebene der Kreise, Städte und Gemeinden – in Magdeburg ist es die Wahl des Stadtrates. Sie findet laut Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt alle fünf Jahre statt. Zur Kommunalwahl hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen, die er entweder auf einen Kandidaten vereinen (kumulieren) oder verschiedenen Kandidaten (panaschieren) geben kann.

 

siehe auch:

Kommunalwahlgesetz/Kommunalwahlordnung

Das Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG) regelt  die Grundsätze für die Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt. Es regelt auch die Durchführung eines Bürgerentscheids. Die Kommunalwahlordnung (KWO) enthält Vorschriften zur Durchführung des Kommunalwahlgesetztes.

Kommunalverfassungsgesetz

Dieses Gesetz ist die Zusammenführung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Verbandsgemeindegesetzes und löst diese somit ab. Das Gesetz trat am 01.07.2014 in Kraft.

Krank am Wahltag ?

Bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal unmöglich macht, können noch am Wahltag bis 15.00 Uhr in der Briefwahlstelle  Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dazu kann z. B. ein Familienmitglied oder Nachbar bevollmächtigt werden. Eine stellvertretende Stimmabgabe ist aber nicht zulässig.

Kreiswahlleiter*in

Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Bundestags- und Landtagswahlen ist der Kreiswahlleiter*in verantwortlich. Für jeden Wahlkreis wird ein Kreiswahlleiter*in berufen. 

Für den Bundeswahlkreis 69 - Magdeburg- und die 4 Landtagswahlkreise Magdeburgs (Wahlkreise 10,11,12,13) übte der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz, dieses Amt aus. Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Statistik,Wahlen und Digitalisierung (Postanschrift: Landeshauptstadt Magdeburg, Amt für Statistik (Wahlamt), 39090 Magdeburg).

Für die kommende Bundestagswahl 2025 muss ein neuer Kreiswahlleiter benannt werden.

Kumulieren

Kumulieren bedeutet, einem Bewerber mehr als eine der drei Stimmen, die jeder Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl abgeben kann, zu geben.