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Sterbeurkunde bei Sterbefall auf deutschem Seeschiff beantragen

Sie möchten eine Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall beantragen? Dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Gebühren

  • Gebühr: 12,00 Euro
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • Gebühr: 6,00 Euro
    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Fristen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Standesamt Magdeburg

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

Onlineservices

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    für die Beantragung verschiedener Personenstandsurkunden. Notwendig ist ein Upload vom Personalausweis oder Reisepass (Kopie als Datei in pdf- oder jpg-Format; max. 2 MB)
    Zahlungsweisen: