Hauptmenü
Inhalt

Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

  • Gebühr: 10,00 - 13,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
  • Gebühr: 5,00 - 7,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

Rechtsgrundlage

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sicherheit und Ordnung

Gewerbeangelegenheiten

Team Hunde

Bei der Hauptwache 4
D-39104 Magdeburg

Onlineservices