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Gewerbesteuer zahlen

Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

Gewerbesteuer - Kontakt

Online-Suche nach dem zuständigen Finanzamt auf den Seiten des Bundesamtes für Finanzen:

Suche nach zuständigem Finanzamt

 

Finanzamt Magdeburg

              Tel. +49 391 885-12, Fax: +49 391 885-1000

              Postanschrift:
              Finanzamt Magdeburg, Postfach 39 62, 39104 Magdeburg

              Hausanschrift:
              Finanzamt Magdeburg, Tessenowstraße 10, 39114 Magdeburg

              E-Mail: poststelle@fa-md.ofd.mf.sachsen-anhalt.de

Ansprechpartner im Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg, Katzensprung 2, Zimmer 482/484      

                Frau Braune

                Frau Hübner  

                Frau Schäfer                                  

                Postanschrift:
                Landeshauptstadt Magdeburg, Finanzservice Steuern,

                39090 Magdeburg

                Hausanschrift:
                Landeshauptstadt Magdeburg, Finanzservice Steuern
                Katzensprung 2, 39104 Magdeburg    

                Fax: +49 391 540-2202

                E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de

 

 

Allgemeine Informationen

Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum – also im abgelaufenen Kalenderjahr – war. 

Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust – Einnahmen abzüglich Ausgaben – weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

Verfahrensablauf

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

  • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
  • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
  • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort. 
  • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren. 
  • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer. 
  • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
  • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

Zuständige Stelle

Gemeinde / Finanzamt

Voraussetzungen

  • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
  • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

Gewerbesteuer - Hebesätze

 

Gewerbesteuer - Hebesätze in Magdeburg in v.H. 

Jahr             Magdeburg   Randau/ Calenberge/ Pechau   Beyendorf/ Sohlen 

1991             320                   280                                                             300

1992             320                   280                                                             300

1993             320                   280                                                             300

1994             400                   280                                                             300

1995             400                   400                                                             300

1996             400                   400                                                             300

1997             420                   420                                                             300

1998             420                   420                                                             300

1999             420                   420                                                             300

2000             450                   450                                                             300

2001             450                   450                                                             300

2002             450                   450                                                             300

2003             450                   450                                                             300

2004             450                   450                                                             300

seit 2005    450                   450                                                            450

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:

  • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:

  • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Elektronische Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides

Mit der Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2022 können Sie erstmals Ihre Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides durch die Gemeinde erteilen. 

Die Landeshauptstadt Magdeburg kann Ihnen derzeit den Gewerbesteuerbescheid nur in Papierform bekannt geben. An der Umstellung des Veranlagungsverfahrens wird gearbeitet. 

Ihre Zustimmung können zur elektronischen Bekanntgabe können Sie mit der Gewerbesteuererklärung oder mit dem Formular für die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe (siehe Dokumente) geben. 

In der Gewerbesteuererklärung über ELSTER finden Sie die Eingabemaske für die Bekanntgabedaten über die Schaltfläche "Anlagen hinzufügen/entfernen". Dort können Sie über die Anlage "Bekanntgabe" auswählen, ob Sie die elektronische Bekanntgabe an sich selbst, an ein Steuerberatungsunternehmen oder an eine andere empfangsbevollmächtigte Person wünschen.

Die Gewerbesteuermessbescheidsdaten erhält die Landeshauptstadt Magdeburg elektronisch von den Finanzämtern. In diesen Datensätzen sind noch nicht alle Eingaben enthalten, die Sie zur elektronischen Bekanntgabe getätigt haben. Übergangsweise können Sie uns daher mit der Kommunalen Vollmacht (siehe Dokumente) über Ihren elektronischen Bekanntgabewunsch informieren.

Der elektronische Gewerbesteuerbescheid wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Verfahrensherstellern und Gemeinden entwickelt. Der Bescheid besteht aus einem PDF-Dokument mit integriertem bundeseinheitlichen XML-Datensatz. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Gewerbesteuer-Schnittstelle der Kommune zu den Unternehmen .

Wenn Sie keine elektronische Bekanntgabe wünschen, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Der Bescheid ergeht an Sie dann weiterhin per Post.


Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Fachbereich Finanzservice

Katzensprung  2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
39104 Magdeburg

Kontakt

Herr Hermes

Fachbereich Finanzservice - Fachdienst Steuern
Teamleiter

Katzensprung 2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
D-39104 Magdeburg

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