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Merkblatt

Merkblatt zur Information anlässlich der Geburtsbeurkundung Ihres Kindes

  • im Städtischen Klinikum Magdeburg–Olvenstedt, Birkenallee 34 oder
  • in der Universitätsfrauenklinik Magdeburg, Gerhart-Hauptmann-Str. 35 oder
  • in der Klinik Marienstift Magdeburg, Harsdorfer Str. 30
geboren.

Die entsprechende Klinik wird uns (dem Standesamt) binnen einer Woche nach der Geburt durch Übersendung einer Geburtsanzeige die Geburt mitteilen. Innerhalb von 4 Wochen soll die Geburt beurkundet werden.

Die Beurkundung Ihres Neugeborenen erfolgt im Standesamt Magdeburg bei persönlicher Anwesenheit der Kindesmutter und des Kindesvaters.

Die Vaterschaftsanerkennung kann auch vor Geburtsbeurkundung vom Standesbeamten beurkundet werden (gilt nur für nicht miteinander Verheiratete.)

Die Geburtsurkunde, die Bescheinigungen für Kindergeld, Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), Elterngeld und religiöse Zwecke für Ihr Neugeborenes erhalten
Sie im Standesamt Magdeburg, Humboldtstr. 11 (Nähe AMO-Kulturhaus)

  • Ledige, nicht miteinander verheiratete Kindeseltern: Geburtsurkunde der Kindesmutter,Geburtsurkunde des Kindesvaters,Personalausweise oder Reisepässe und evtl. schon vorher im Standesamt oder Jugendamt beurkundete vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung;
  • Verheiratete Kindeseltern: Eheurkunde und Geburtsurkunde der Kindeseltern sowie Personalausweise oder Reisepässe
  • Geschiedene Kindesmutter: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass
  • In speziellen Einzelfällen können auf Grund gesetzlicher Vorschriften zusätzliche Urkunden, Übersetzungen, Bescheinigungen, Dokumente etc. verlangt werden

Ansprechpartner

Geburtenregister
 Tel. +493915404215

Sterberegister
Tel. +493915404216