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Umweltzone - Häufig gestellte Fragen

Wo erhält man einen Überblick über weitere Umweltzonen in Deutschland?

Einen Überblick über bereits bestehende und geplante Umweltzonen in Deutschland bietet die Internetseite des Umweltbundesamtes
http://gis.uba.de/website/umweltzonen/start.htm.

Wie sind die Schadstoffgruppen und Plakettenzuordnungen definiert?

Die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge durch Plaketten erfolgt entsprechend des Schadstoffausstoßes. Dabei ist es möglich, durch eine Nachrüstung des Fahrzeuges mit entsprechenden Abgasnachbehandlungssystemen in eine bessere Schadstoffgruppe aufzusteigen.

Schadstoffgruppe 1 2 3 4
Plakette keine Plakette
Feinstaubplakette rot
Feinstaubplakette gelb
Feinstaubplakette grün
Anforderung für Diesel Euro 1 oder schlechter Euro 2 oder
Euro 1+ Partikelfilter
Euro 3 oder
Euro 2 + Partikelfilter
Euro 4 oder
Euro 3 + Partikelfilter
Anforderung für Benziner ohne geregelten Kat     Euro 1


Welcher Plakettenzuordnung entspricht das Fahrzeug?

Die Zuordnung der Plakette zu einem Fahrzeug erfolgt nach der sogenannten Emissionsschlüsselnummer, die in den Kraftfahrzeugpapieren zu finden ist, eine Zertifizierung nach einer Partikelfilternachrüstung kann diese ändern.

  • Die Rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern: 25 bis 29, 35, 41 oder 71
  • Die Gelbe Plakette erhalten fahrzeuge mit den Schlüsselnummern: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72

Informationen zur Plakettenzuordnung bietet das folgende Internetportal: www.feinstaubplakette.de

Was tun, wenn das Fahrzeug nicht die notwendige Plakette erhält?

Bei Dieselfahrzeugen sollte geprüft werden, ob die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Russpartikelfilter möglich ist. Mit der Nachrüstung können Dieselfahrzeuge die Plakette der jeweils nächst höheren Schadstoffgruppe erhalten. Informationen zu Nachrüstmöglichkeiten werden auf dem Internetportal www.feinstaubplakette.de angeboten.

Benötigen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ebenfalls eine Plakette?

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen beim Einfahren in die Umweltzonen eine Plakette.

Die Plakettenzuordnung bei ausländischen Fahrzeugen erfolgt nach der europäischen Abgasnorm des Fahrzeuges, soweit sie aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Bei Fahrzeugen, für die kein Nachweis über die Einhaltung einer bestimmten Abgasnorm vorgelegt werden kann, richtet sich die Plakettenzuordnung gemäß §6 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (35.BImSchV) nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges. 

In der nachfolgenden Tabelle ist ein Überblick über die Kennzeichnung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung dargestellt.

Eurostufe Schadstoffgruppe Erstzulassung PKW Erstzulassung LKW Plakette
Diesel
Euro 1 oder älter 1 vor 01.01.1997 vor 01.10.1996 keine
Euro 2 2 ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 rote
Euro 3 3 ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 gelbe
Euro 4 4 ab 01.01.2006 ab 01.10.2006 grüne
Benziner
vor Euro 1 (ohne G-Kat) 1 vor 01.01.1993   keine
Euro 1 und besser 4 ab 01.01.1993   grüne

Quelle:  Internetseite Berlin - Informationen zur Umweltzone Berlin (www.berlin.de)
(Abweichungen sind im Einzelfall möglich)

Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von einem Fahrverbot befreit und welche Ausnahmeregelungen gelten für die Umweltzonen?

Gemäß des Luftreinhalteplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, sind vom Fahrverbot in die Umweltzone Fahrzeuge, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit den Plaketten 3 (gelb noch bis 31.12.2012) oder 4 (grün) gekennzeichnet sind, befreit.

  • Bis 31.12.2012 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) mit gelber und grüner Plakette in die Umweltzone fahren.
  • Ab 01.01.2013 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren.


-    Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der Kennzeichenverordnung
-    Weitere Ausnahmen nach § 1 Abs.2 der Kennzeichenverordnung
-    Erteilung von Einzelausnahmen auf Antrag entsprechend der Allgemeinverfügung

Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von einem Fahrverbot befreit und welche Ausnahmeregelungen gelten für die Umweltzonen?

 

Umweltzone der Landeshauptstadt Magdeburg

 

Gemäß des Luftreinhalteplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, sind vom Fahrverbot in die Umweltzone Fahrzeuge, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit den Plaketten 3 (gelb noch bis 31.12.2012) oder 4 (grün) gekennzeichnet sind, befreit.

 

Bis 31.12.2012 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) mit gelber und grüner Plakette in die Umweltzone fahren.

 

Ab 01.01.2013 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren.

 

 

Weitere Ausnahmeregelungen für die Umweltzone der Landeshauptstadt Magdeburg enthält die Allgemeinverfügung (Link) der Landeshautstadt Magdeburg. 

 

-          Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der Kennzeichenverordnung (Link)

-          Weitere Ausnahmen nach § 1 Abs.2 der Kennzeichenverordnung (Link)

-          Erteilung von Einzelausnahmen auf Antrag (Link)

Welche Konsequenzen drohen, wenn Fahrzeuge ohne zulässige Plakette und Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone fahren?

Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Führen von Fahrzeugen in der Umweltzone ohne zulässige Plakettenkennzeichnung und Ausnahmegenehmigung eine Ordnungswidrigkeit, die mit 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet wird.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Umweltzone

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Umweltzone

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg