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35. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Glindenberger Weg"

  • Übersichtsplan

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine rd. 2 ha große industrielle Brachfläche innerhalb des Gewerbeparks Mittelelbe, im Stadtteil Gewerbegebiet Nord, südlich des Glindenberger Weges.

Es besteht die Absicht, auf der Fläche eine PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von ca. 750 kWp zu entwickeln, als Ergänzung und Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur lokalen Energieversorgung des Firmengeländes westlich der Straße Am Hansehafen. Das Gesamtkonzept sieht die Nutzung von Synergien zwischen den Projekten Elektrolyse, Wasserstofftankstelle, Biopelletwerk und Photovoltaikanlage vor.

In der Stadtratssitzung vom 14.11.2019 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/Östlich Am Hansehafen“ (Beschluss Nr. 436/19), welcher am 10.01.2020 im Amtsblatt Nr. 01/2020 bekannt gemacht wurde.

Der Flächennutzungsplan stellt im Plangebiet Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hafen“ dar.

Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Um dem o. g. Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Nutzung als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.

Stand des Verfahrens:
 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

 

bekannt gemacht durch 14-tägige Offenlegung des Einleitungs-beschlusses zum Bebauungsplan Nr. 103-91 "Glindenberger Weg / Östliche Am Handelshafen", welcher der 35. Änderung  parallel anhängig ist.

Einleitungs- und Auslegungsbeschluss 15.04.2021

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB

03.05. - 02.06.2021
Amtsblatt Nr. 14 vom 23.04.2021

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