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18. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne"


Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und somit Planungsrecht für die Erweiterung des Magdeburger Unternehmens FAM zu ermöglichen. Durch das im September 2011 eingeleitete Satzungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 362-3.1 „Sudenburger Wuhne Süd“ ergaben sich Abweichungen zum wirksamen Flächennutzungsplan, die in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) angepasst worden sind.

Verfahren:

Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   04.09.2014
Amtsblatt Nr.35/14
Beteiligung der  Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 Nr. 2   03.09.2013

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB

  24.10. - 25.11.2014  
Behandlung der Stellungnahmen,                
Feststellungsbeschluss
  25.06.2015

Genehmigung

  25.09.2015
Amtsblatt Nr. 28

  • Genehmigung 18. Änderung

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