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17. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Westerhüsen West" 

Ziel der 17. Änderung des F-Planes „Westerhüsen West“ war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) zu entsprechen und somit Planungsrecht für vier innerhalb des Gebietes befindliche Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) zu ermöglichen. Bei den B-Planverfahren handelte es sich um den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 489-1.1 „Schwaneberger Weg“, sowie um die B-Pläne Nr. 489-1A „Am Wellenberge, Teilfläche A“ und Nr. 484-1, "1. Änderung Welsleber Straße“ und 488-1 "Saalfelder Straße". Durch die eingeleiteten B-Planverfahren ergaben sich Abweichungen zum wirksamen Flächennutzungsplan, die in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) anzupassen waren.

Darüber hinaus erfolgte ein städtebauliches teilräumiges Gesamtkonzept unter Einbezug des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)  inklusive der Festlegung von Ausgleichsflächen für die Bebauungsplanung, um insbesondere Artenschutzbelange naturraumbezogen zu berücksichtigen.

 Stand des Verfahrens:

Einleitung der 17. Änderung gemäߧ 1 (3) BauGB

04.09.2014
Amtsblatt 31/2014

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß           § 3 (1) BauGB
 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß  §4 (1) BauGB

23.10.2014

19.11. - 29.12.2014

Behandlung der Stellungnahmen (Zwischenabwägung)

18.08.2016

Auslegungsbeschluss

18.08.2016

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4a (2) BauGB

16.09.-18.10.2016
Amtsblatt 19/2016

Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss

18.05.2017

Genehmigung

16.02.2018
Amtsblatt 05/2018

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  • Genehmigung 17. Änderung