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Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung

Grundlage der Luftreinhalteplanung in der Landeshauptstadt Magdeburg ist der „Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Magdeburg 2011.“  Anlass für dessen Aufstellung waren Überschreitungen des Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit für den NO2-Jahresmittelwert (gültig ab 01.01.2010) und Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für Feinstaub PM10 in Magdeburg. Er hat folgende Zielstellungen:
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Verbesserung der Luftqualität

Der Luftreinhalteplan benennt kurzfristig und langfristig wirksame Maßnahme zur Umsetzung der Ziele. Maßnahmen sind sowohl auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene ausgewiesen. Die Einführung einer Umweltzone stellte sich als wirkungsvollste lokale Maßnahme innerhalb einer Variantendiskussion heraus. Seit 01.01.2013 ist die Einfahrt in die Umweltzone Magdeburg nur noch mit grüner Plakette zulässig.
Die Wirkung der Umweltzone kann jedoch erst nach einem längeren Mess- und Bewertungsverfahren beurteilt werden. Die Gesamtwirkung aller Maßnahmen wird in einem Evaluierungskonzept dargestellt.
Die Erarbeitung dieses Konzeptes erfolgt federführend durch die zuständige Behörde -in Sachsen Anhalt das Ministerium für Landwirtschaft (MLU)-  mit fachlicher Begleitung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU). Ergebnisse sind frühestens im Jahr 2014 zu erwarten.
Die messtechnische Überwachung in Sachsen- Anhalt erfolgt auf Basis eines Mess- und Überwachungssystemes (LÜSA). In Magdeburg werden Messstationen betrieben, die kontinuierlich die Luftgüte überwachen. Ergänzt werden diese Stationen durch mobile Überwachungsgeräte, die zeitweise im Einsatz sind und ergänzende Informationen liefern können. Aktuelle Messwerte stehen für Sie unter www.mu.sachsen-anhalt.de/lau/luesa zur Verfügung.

Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA)