Aufgrund fehlenden Fachpersonals kann es dazu kommen, dass die Öffnungszeiten des Fundbüros nicht immer abgedeckt werden können. Auch die telefonische Erreichbarkeit kann nicht immer gewährleistet werden.
Finderinnen und Finder von Fundsachen werden gebeten, für die Fundanzeigen den Onlineservice „Fundanzeige online aufgeben...“ der Dienstleistung „Fundsachen melden“ zu nutzen. Die gefundenen Sachen können zu den angegebenen Öffnungszeiten im Neuen Rathaus abgegeben. Es ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Sachen entgegengenommen werden. Gefundene Sachen können auch per Post unter Angabe der Online-Referenznummer an die angegebene Adresse des Fundbüros gesandt werden.
Personen, die eine verlorene Sache suchen, werden gebeten, sich im Onlineservice „Fundsachen online einsehen...“ der Dienstleistung „Verlorene Sachen wiederfinden“ darüber zu informieren, ob die vermisste Sache hier im Fundbüro bereits als Fundsache erfasst sein könnte. Eine vorherige Terminvereinbarung zur Abholung per Telefon oder per E-Mail unter Angabe der Gegenstandsnummer stellt sicher, dass auch jemand im Fundbüro anzutreffen ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Fundsachen sind nur verlorene Sachen (§ 965 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Verloren sind Sachen, deren Besitz zufällig und nicht nur vorübergehend abhanden gekommen ist. Verloren sind auch gestohlene und dann vom Dieb weggeworfene Sachen.
Im Fundbüro der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg werden die Aufgaben der zuständigen Behörde nach den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wahrgenommen. Das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg ist auch zuständig Fundsachen, die in den Dienstgebäuden der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg gefunden werden und nicht sofort dem Eigentümer zurückgegeben werden können.
Personen, die eine Sache gefunden haben, können sich bei der Dienstleistung „Fundsachen melden“ über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Dort besteht auch die Möglichkeit eine Online-Fundanzeige zu erstatten.
Personen, die eine Sache vermissen, können sich bei der Dienstleistung „Verlorene Sachen wiederfinden“ informieren, ob die verlorene Sache als Fundsache im Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben oder angezeigt wurde.
Das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg ist nicht zuständig in folgenden Fällen:
Die in anderen Behörden oder in Bahnen, Bussen usw. gefundenen Sachen sind unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Kontaktdaten der Verkehrsbetriebe und der anderen Behörden sind im Internet zu finden.
Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg
Rothenseer Straße 79/80
39124 Magdeburg
Behördennummer: 115
Telefon: +49 391 2537631
Fax: +49 391 2537631
Telefon: +49 391 540-10 (Tierfangbereitschaft der Feuerwehr außerhalb der Dienstzeiten)
tierheim@magdeburg.de
Sie können sich auch unter der Hotline (0391) 5 40 54 00 an den Ordnungsamtlichen Außendienst wenden oder unter:
funkzentrale-1@oa.magdeburg.de
Das Fundbüro veräußert in unregelmäßigen Abständen Fundsachen. Sofern Fundsachen veräußert werden, würde nachfolgend darauf verwiesen.
In den Verarbeitungsprozess sind innerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg einbezogen:
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten außerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg sind:
Gemäß Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob Sie betreffende personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.
Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung fehlerhafter Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.
Sie haben nach Artikel 17 DSGVO das Recht, die Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe (Artikel 17 Absatz 3 DSGVO) vorliegen.
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO zu verlangen, sofern eine der darin genannten Voraussetzungen gegeben ist.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht (Einwilligung in die Datenverarbeitung), haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.
Nach Artikel 77 Absatz 1 DSGVO haben Sie das Recht, Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt erreichen Sie unter Postfach 1947, 39009 Magdeburg; Geschäftsstelle und Besucheradresse: Otto-von-Guericke-Straße 34a in 39104 Magdeburg; E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de.