Werner-Heisenberg-Str. - Wissenschaftshafen Haus VI

Ort:

Magdeburg

Anschrift:

39106 Magdeburg

Karte anzeigen Anfrage zur Immobilie

Die Landeshauptstadt Magdeburg schreibt freibleibend ein Grundstück zum Erhalt, zur Sanierung und/oder baulichen Erweiterung der vorhandenen Bestandsbebauung aus.

Das Kaufgrundstück befindet sich im Stadtteil Alte Neustadt in der Werner-Heisenberg-Straße im Gebiet der Entwicklungsmaßnahme Magdeburg-Rothensee Zone IV „Wissenschaftshafen“ im historischen ehemaligen Handelshafen. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung des Handelshafens zu einem Zentrum von Innovation und Wissenstransfer („Wissenschaftshafen“) mit weiteren Flächen für Wohnnutzungen, Dienstleistungen, Freizeit und Tourismus vorgesehen. Der Handelshafen Magdeburg-Neustadt lässt sich als eine bauzeitlich überkommene Gesamtheit hafentypischer Funktionsbauten und technischer Anlagen darstellen. Besonders charakteristisch sind hierbei u.a. das Hafenbecken mit Hafeneinfahrtskanal aus dem Jahre 1886 einschließlich hafentypischer Straßen- und Platzbauten sowie der noch vorhandenen Hafenbahngleise hervorzuheben. Als spätgründerzeitliche Binnenhafenanlage Mitteldeutschlands ist der Handelshafen Magdeburg-Neustadt als Beispiel für die Expansion von Handel und Verkehr in der Gründerzeit und dem beginnenden 20. Jahrhundert von großer industriegeschichtlicher, städtebaulicher sowie technik- bzw. verkehrsgeschichtlicher Anschaulichkeit und Bedeutung. Durch seine baulich-funktionale Geschlossenheit besitzt der Magdeburger Handels- und Binnenhafen einen hohen Denkmalaussagewert für die Verkehrs-, Handels- und Schifffahrtsgeschichte bis Mitte des 20. Jahrhunderts. Im nördlichen Bereich des Wissenschaftshafens gelegen, befindet sich das Verkaufsgrundstück östlich vom historischen Hafenbecken. Eine Straßenbahnhaltestelle ist in wenigen Gehminuten vom Objekt aus zu erreichen. Vom Wissenschaftshafen aus ist das Zentrum von Magdeburg in ca. 4 Autominuten und die BAB 2 in ca. 10 Autominuten zu erreichen.

Bebauung/Nutzung derzeit

Der Gebäudeteil Werner-Heisenberg-Straße 3 ist mit einem 1940 errichteten Bürogebäude bebaut. Dieses besitzt zwei Vollgeschosse, ein ausgebautes Dachgeschoss und ist voll unterkellert. Fenster und Außentüren wurden 1996 erneuert, die Heizungsanlage 1997. Gegenwärtig wird dieser Gebäudeteil als Büro, Lager und Archiv genutzt. Der Gebäudeteil verfügt über eine Nutzfläche von ca. 912 m².

Der Gebäudeteil Werner-Heisenberg-Straße 5 ist mit einem ebenfalls 1940 errichteten Büro- und Veranstaltungsgebäude bebaut. Dieser Gebäudeteil besteht aus einem eingeschossigen,

voll unterkellerten Massivbau. Auch hier wurden die Fenster und Außentüren 1996 und die Heizungsanlage 1997 erneuert. Gegenwärtig wird dieser Gebäudeteil als Büro, für Veranstaltungen, als Lager und Archiv genutzt. Dieser Gebäudeteil beinhaltet darüber hinaus

eine Kegelbahn, die allerdings derzeit nicht nutzbar ist. Dieser Gebäudeteil verfügt über eine Nutzfläche von ca. 678 m² (ohne Kegelbahn).

Versorgt werden beide Gebäudeteile über eine Gaszentralheizung mit Warmwasseraufbereitung. Für die aufstehende Bebauung liegt kein Energiebedarfsausweis vor. Für das denkmalgeschützte Gebäude besteht gemäß § 79 Absatz 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine Ausweispflicht. Die energetische Qualität ist aufgrund der Dämmung, Heizung und Fenster als gut einzustufen. Ein Energieausweis wird gegenwärtig erstellt und liegt bis zum Grundstücksverkauf vor.

Die im nachstehenden Übersichtsplan „blau“ hinterlegten Teilbereiche sind langfristig bis zum 31.12.2030 verpachtet.

Für diese Flächen besitzt der Pächter ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung des Pachtvertrages für weitere 2 Jahre. Alle übrigen Flächen sind gegenwärtig ungenutzt.

Katasterdaten

Flur 274
Flurstück 10542
Größe ca. 1.750 m²

Gegenstand der Ausschreibung für den Verkauf der Flächen ist die rot markiert dargestellte Grundstücksfläche nebst aufstehender Bebauung.

Orientierungswert

Der Orientierungswert beträgt 886.000,- EUR und stellt das Mindestgebot dar. Der Orientierungswert entspricht dem Neuordnungswert nach § 169 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB). Nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme ist dementsprechend kein Ausgleichsbetrag mehr zu zahlen.

Kosten

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages stehen, einschließlich der Vermessungs- und Katasterkosten, hat der Erwerber zu tragen.

Planungsrecht

Art, Maß der baulichen Nutzung:

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 178.8 1 „Werner-Heisenberg-Straße“, welcher an diesem Standort ein Baufeld mit der Nutzung „Sonstiges Sondergebiet/Wissenschaftshafen“ definiert. Zulässig ist für die als Sondergebiet festgesetzten Flächenanteile demnach eine Nutzung mit nicht wesentlich störendem Gewerbe/Büro, sonstigen Anlagen für Beherbergung, gastronomische und kulturelle Zwecke sowie private Verkehrsanlagen. Die Anteile der öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Anteil Gehweg Werner-Heisenberg-Straße und Querspange Werner-Heisenberg-Straße) in östlicher RIchtung verbleiben im Eigentum der Landeshauptstadt Magdeburg und stellen keinen Verkaufsbestandteil dar.

Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB.

Erschließung

Das Grundstück ist über die öffentliche Straße „Werner-Heisenberg-Straße“ infrastrukturell erschlossen.

Denkmalschutz

Das bebaute Grundstück ist Bestandteil des Kulturdenkmales Handelshafen Magdeburg-Neustadt. Es stellt somit ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) dar und befindet sich in einem archäologischen Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA.

Demnach stellt auch das aufstehende Gebäude ein eigenständiges Baudenkmal nach § 2 Abs. 2 DenkmSchG LSA dar.

Im Rahmen einer Bestandssanierung ist zu beachten, dass durch das Hinzufügen von Anlagen die Struktur und Gestalt der denkmalkonstituierenden Eigenschaften des Denkmalbereiches nicht zerstört werden. Bauliche Veränderungen müssen sich in Anordnung, Größe und Gestaltung unter Beachtung der historischen Funktionsverbindungen zwischen Elbe, Hafenbauten und technischen Anlagen denkmalverträglich in das Kulturdenkmal Handelshafen einfügen.

Die über das Verkaufsgrundstück verlaufenden Gleisanlagen sind denkmalgeschützt und dürfen weder entfernt noch überbaut werden.

Mit der Denkmalschutzbehörde ist eine Abstimmung über die Gestaltung der Außenanlagen und der Gleisanlagen zu führen. Für Maßnahmen nach §14 Abs. 1 DenkmSchg LSA sind Anträgen zur Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stellen.

Baulasten

Für die Flächen des Verkaufsgrundstückes gibt es im Baulastenverzeichnis folgende Baulasteintragungen:

8073 - Baulast zur Sicherung von Stellplätzen einschließlich Zufahrtsbaulast

Für diese Baulast ist bereits einAntrag auf Löschung gestellt.

8074 - Vereinigungsbaulast für das Grundstück Werner-Heisenberg-Str. 1

Ein Antrag auf Löschung kann gestellt werden.

Altlasten

Gegenwärtig sind keine Informationen zu vorhandenen Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen, die einen weiteren Erkundungsbedarf oder Gefahrenabwehrmaßnahmen oder Nutzungseinschränkungen hinsichtlich einer industriell-gewerblichen Nutzung bzw. Mischnutzung bedingen, bekannt. Sofern sich die Nutzung ändert ist ein Auskunftsersuchen erforderlich. Durch die Zugehörigkeit der Flurstücke zum Ökologischen Großprojekt Magdeburg-Rothensee und aufgrund der industriellen Vornutzung der Flächen sind Bodenkontaminationen grundsätzlich nicht auszuschließen.

Hochwasserschutz

Das Grundstück liegt außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Dennoch besteht Gefahr durch aufsteigendes Grundwasser.

Medienerschließung

In unmittelbarer Nähe des Verkaufsgrundstückes liegen die Medien Wasser und Abwasser  an. Zudem verläuft unterirdisch ein Mischwasserkanal, der bis zum Ersatz erhalten bleiben muss.

Die dingliche Sicherung des auf dem Verkaufsgrundstück verlaufenden Strom- und Informationskabel (Telekommunikation) nebst aufstehender Transformatorenstation erfolgt im Rahmen des Verkaufes durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG.

Der v. g. Leitungsbestand ist im folgenden Planausschnitt ersichtlich:


Sonstiges

Auf den Flächen stehen Bäume, die laut § 3 der Baumschutzsatzung geschützt und dauerhaft zu erhalten sind.

Der vorhandene Müllplatz ist ebenfalls Verkaufsbestandteil.

Im Verkaufsfall besteht eine vertragliche Sanierungsverpflichtung innerhalb einer noch zu vereinbarenden Frist. Für den Fall der Nichtumsetzung verpflichtet sich der Erwerber zur Rückübertragung des Kaufgegenstandes. Die Verpflichtung wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch gesichert.


Verfahren

Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Haus VI Wissenschaftshafen" bis zum 02.06.2025 unter der Anschrift

                    Landeshauptstadt Magdeburg
                    Die Oberbürgermeisterin
                    Fachbereich Liegenschaftsservice
                    Julius-Bremer-Straße 8-10
                    39104 Magdeburg
ab.

Angebote, die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.

Dem Angebot ist zudem ein Nutzungskonzept beizufügen. Ein entsprechender Finanzierungsnachweis eines Kreditinstitutes ist vor Beurkundung des Kaufvertrages zu übergeben. Die Vergabe erfolgt freibleibend zum Höchstgebot sowie unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes.

Für eine Besichtigung steht Ihnen Frau Hartmann nach vorheriger Terminabstimmung gerne zur Verfügung.

Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.

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