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Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Vor der Landtagswahl am 6. September

Auch in Magdeburg haben die organisatorischen Vorbereitungen für die Landtagswahl am 6. September begonnen. In den kommenden zwei Wochen erhalten alle rund 180.000 Wahlberechtigten der Landeshauptstadt ihre Wahlbenachrichtigungen. Am 17. August öffnet die Briefwahlstelle. Wahlberechtigte, die am Wahltag ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, haben die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.

 

Dazu enthalten die Wahlbenachrichtigungen bereits entsprechende Anträge. Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den entsprechenden Antrag ausfüllen, unterschreiben und in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt der Landeshauptstadt, 39090 Magdeburg, senden. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt.

 

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch bequem über das Online-Formular unter www.magdeburg.de/info/briefwahl gestellt werden. Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls Versandanschrift müssen angegeben werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Öffnung der Briefwahlstelle

Am 17. August öffnet die Briefwahlstelle des Wahlamtes im Katzensprung 2 – dort können die Briefwahlunterlagen auch beantragt werden. Die Briefwahlstelle ist bis zum Freitag vor dem Wahltag (4. September) zu folgenden Zeiten geöffnet:

 

Montag                       09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

am 18. August bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr (außer am 4. September)

am 4. September:      10:00 bis 15:00 Uhr

 

 

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Zur Landtagswahl am 6. September sind insgesamt rund 180.000 Magdeburgerinnen und Magdeburger im gesamten Stadtgebiet wahlberechtigt, d. h. alle Deutschen, die seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden.

 

Noch in dieser Woche beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Er wird voraussichtlich bis zum 14. August beendet sein. Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten darüber, dass sie für die Landtagswahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am 6. September nicht wählen. Wer bis zum 16. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird dringend gebeten, sich umgehend mit der Briefwahlstelle des Wahlamtes in Verbindung zu setzen.

 

 

Die Wahlbenachrichtigungen werden mit der Biber-Post befördert. Postalische Nachsendeaufträge haben keine Wirkung.

 

Die Wahlkreise Magdeburgs

Das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg teilt sich in vier Wahlkreise auf (Wahlkreise 10 bis 13). Die Wahlbenachrichtigung informiert auch darüber, in welchem der insgesamt 148 Wahllokale und in welchem Wahlkreis die Wahlberechtigten am Wahltag stimmberechtigt sind. Unter www.magdeburg.de/wahlen (Reiter „Wahllokale“) ist die Adresse jedes Wahllokals aufgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich über einen Link zum Anbieter „Google Maps“ die Route zum gewünschten Wahllokal anzeigen zu lassen. Zudem gibt es einen Hinweis, ob das Wahllokal für Rollstühle und Gehbehinderte zugänglich ist. Wer am 6. September ein anderes als das in der Benachrichtigung angegebene Wahllokal seines Wahlkreises aufsuchen möchte, muss dazu einen Wahlschein beantragen.

 

Ehrenamtliche Mitarbeit bei der Wahl

Aktuell besteht kein Bedarf mehr an Wahlhelferinnen und -helfern für die Landtagswahl. Interessierte können sich aber gern für künftige Wahlen registrieren lassen.

 

Für organisatorische Fragen rund um die Landtagswahl steht das Wahlamt telefonisch unter 0391/ 540 2808 zur Verfügung.