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Europa- und Kommunalwahl 9. Juni: Wahlbenachrichtigungen versandt

Für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni sind nun die Wahlbenachrichtigungen versandt worden. Auch alle anderen Vorbereitungen für die Wahlen liegen im Zeitplan. So öffnet am 21. Mai im Katzensprung 2 die Briefwahlstelle, in der Wahlberechtigte, die am 9. Juni nicht in Magdeburg sind, bereits per Briefwahl ihre Stimmen abgeben können.

Fast 190.000 Wahlberechtigte in Magdeburg

Zur Kommunalwahl werden in Magdeburg die Mitglieder des Stadtrates und der Ortschaftsräte in Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen neu gewählt. Wahlberechtigt sind hierbei alle Deutschen und EU-Bürger, die seit mindestens 3 Monaten in Magdeburg ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden.

Am gleichen Tag werden bei der Europawahl im gesamten Bundesgebiet die deutschen Abgeordneten für das Europaparlament neu bestimmt. Zur Teilnahme an der Wahl muss am Wahltag ebenfalls das 16. Lebensjahr vollendet sein. In Deutschland lebende Bürger anderer Staaten der Europäischen Union können sich noch bis zum 19. Mai entscheiden, ob sie an der Wahl in ihrem Heimatland teilnehmen oder an ihrem deutschen Wohnort die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen wollen.

Oberbürgermeisterin Simone Borris ruft alle Wahlberechtigten auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen:

„Am 9. Juni entscheiden die Magdeburgerinnen und Magdeburger, wer für die nächsten fünf Jahre im Stadtrat der Landeshauptstadt Politik macht und damit wichtige Weichen für die Entwicklung Magdeburgs stellt.“

Rund 189.000 Magdeburgerinnen und Magdeburger sind am 9. Juni zur Kommunalwahl wahlberechtigt. Sie haben die Wahl unter 490 Kandidierenden, die in 10 Wahlbereichen antreten.

Möglichkeit der Briefwahl

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen hat am 7. Mai 2024 begonnen und muss bis zum 19. Mai abgeschlossen sein. Die Wahlbenachrichtigungen informieren die Wahlberechtigten darüber, dass sie für eine oder beide Wahlen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.

„Wer bis zum 14. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich umgehend in der Briefwahlstelle des Wahlamtes melden“, macht Wahlleiter Dr. Tim Hoppe deutlich.

Wer durch Abwesenheit, Krankheit oder Behinderung am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu enthält die Wahlbenachrichtigung entsprechende Anträge.

Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den entsprechenden Antrag für beide Wahlen ausfüllen und unterschreiben. Diese können dann portofrei im beiliegenden Briefumschlag an das Wahlamt der Landeshauptstadt, 39090 Magdeburg, geschickt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt.

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch bequem über das Online-Formular Briefwahl gestellt werden. Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls Versandanschrift müssen angegeben werden. Auch in diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen dann auf dem Postweg zugestellt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 7. Juni um 18:00 Uhr möglich. Nur bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal verhindert oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Dies ist für Wahlberechtigte in der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 möglich.

Briefwahlunterlagen können ab dem 21. Mai auch direkt in der Briefwahlstelle beantragt werden. Dort ist darüber hinaus auch die sofortige Wahl möglich. Die Briefwahlstelle ist bis zum 7. Juni, der Freitag vor dem Wahltag, zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag
    • 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag
    • 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch
    • 9:00 bis 14:00 Uhr
  • Donnerstag
    • 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    • 9:00 bis 11:00 Uhr (am 7. Juni von 14:00 bis 18:00 Uhr)
  • 21. Mai
    • bis 18:00 Uhr
  • 22. Mai
    • 9:00 bis 11:00 Uhr

Die Wahlbenachrichtigung informiert außerdem darüber, in welchem der insgesamt 137 Wahllokale die Wahlberechtigten am Wahltag ihre Stimme abgeben können. Die Benachrichtigung enthält einen Hinweis, ob das Wahllokal für Rollstuhlfahrende und Gehbehinderte zugänglich ist. Wer am Wahltag ein anderes als das in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal aufsuchen möchte, muss dazu einen Wahlschein beantragen.

Alle wichtigen Informationen gibt es unter

07.05.2024