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Sondernutzung von Grünanlagen beantragen


Sofern Sie eine öffentliche Grünanlage für Ihre Zwecke nutzen möchten, finden Sie hier alle nötigen Informationen sowie den Antrag für eine Ausnahmebewilligung in Form einer Grünanlagensondernutzung.

Beschreibung

Die Nutzung einer öffentlich gewidmeten Grünanlage setzt Ausnahmebewilligung in Form einer Nutzungserlaubnis voraus. Diese ist beim Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe der Stadt Magdeburg innerhalb einer Frist von mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen.

Eine Nutzung bedeutet, dass auf der Grünanlage Aufbauten beziehungsweise Aufgrabungen vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist ein bemaßter Lageplan sowie der vollständig ausgefüllte Antrag auf Grünanlagensondernutzung erforderlich.

Gebühren

  1. Für jede Sondernutzungserlaubnis fällt eine Grünanlagengebühr abhängig der Art der Nutzung an.  

Für Veranstaltungen gilt:

  • Bei Schaustell-, Vergnügungs- und Informationsveranstaltungen werden für Kategorie A 0,27 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,18 € pro m² und [AT1] Tag in Rechnung gestellt.
  • Bei sonstigen Veranstaltungen wie Wanderzirkus, Festzelte und dergleichen werden für Kategorie A 1,50 € pro m² und Tag oder Kategorie B 1,00 € pro m² und Tag erhoben.
  • Bei Laufveranstaltungen Sonstige für Kategorie A 20,00 € pro m² und Tag oder Kategorie B 15,00 € pro m² und Tag erhoben.

 

Für Baumaßnahmen gilt:

  • Bei Baustelleneinrichtungen, Baustraßen, Zufahrten zu Baustellen, Container, Materiallager, Gerüste, Baumaschinen, Aufgrabungen, Schacht- und Leitungsarbeiten und dergleichen werden für Kategorie A 0,27 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,18 € pro m² und Tag in Rechnung gestellt. Ab dem 28. Tag werden für Kategorie A 0,40 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,27 € pro m² und Tag erhoben.

 

Für sonstige Flächeninanspruchnahmen gilt:

  • Für sonstige besondere Benutzung wie Verkaufsstände, Werbe- und Informationsschilder und dergleichen werden für Kategorie A 0,30 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,25 € pro m² und Tag erhoben.
  • Für Boulevardeinrichtungen werden für Kategorie A 0,12 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,10 € pro m² und Tag erhoben.

 

Besondere Nutzungen:

Für besondere Nutzungen wird eine Mindestgebühr in Höhe von 20.00 € für Kategorie A und 15,00 € für Kategorie B erhoben. Die Kategorien bemessen sich an der Nähe der Fläche zur Innenstadt.

 

Von einer Grünanlagensondernutzung kann abgesehen werden, wenn

  1. die besondere Benutzung der Durchführung von Aufgaben des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises dient,
  2. die besondere Benutzung ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient,
  3. politische Parteien oder Wählervereinigungen aus Anlass von Wahlen Plakattafeln oder Informationsstände, während der letzten sechs Wochen vor und bis zu zwei Woche nach dem Wahltag aufstellen, oder
  4. ein besonderes öffentliches Interesse an der besonderen Benutzung besteht.

Spielplatzpaten sind für die Durchführung und Veranstaltung von Spielplatzfesten im Rahmen ihrer Patenschaftsaufgaben von der Benutzungsgebühr befreit.

Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 50,00 bis 70,00 EUR an. Dies variiert abhängig vom Verwaltungsaufwand.



Fristen

Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem Nutzungszeitpunkt einzureichen. Für das verspätete Einreichen kann die Landeshauptstadt Magdeburg zusätzliche Gebühren erheben.

Rechtsgrundlagen

Was sollte ich noch wissen?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt für den Zeitraum der Nutzung beim Antragsteller.

Ist die Fläche beschädigt worden, so muss diese fach- und sachgerecht wiederhergestellt werden. Die Rückübernahme wird im Rahmen einer Abnahme durchgeführt.

Verfahrensablauf

Nach der Beantragung der Veranstaltung oder des Bauvorhabens erfolgt die Freigabe der Fläche durch eine Ausnahmebewilligung durch den EB SFM. Diese Ausnahmebewilligung gilt nur für den Erlaubnisnehmer und ist nicht an Dritte übertragbar. Für die Sauberkeit der zur Verfügung gestellten Flächen hat der Erlaubnisnehmer der Ausnahmebewilligung Sorge zu tragen. Sollte es zu Beschädigungen der Grünfläche oder des Vegetationsbestandes kommen, sind sämtliche Leistungen zur Wiederherstellung durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb unter Beachtung gültiger DIN-Normen auszuführen.

Nach Beendigung der Flächennutzung sind die in Anspruch genommenen Flächen mittels Abnahme- und Übernahmebegehung dem Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg zu übergeben.

Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt gegenüber für alle Schäden, einschließlich derjenigen die durch Beauftragte, Erfüllungsgehilfen und Besucher verursacht werden

Voraussetzungen

Fällt die Nutzung mit dem Status der Gemeinnützigkeit zusammen, so ist mit dem Nachweis dieser, keine Grünanlagengebühr zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert individuell. Eine Bearbeitung erfolgt meist in unmittelbarer Nähe des Nutzungszeitpunktes. Die Einreichung eines Antrages, Monate vor Beginn der Nutzung wird dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.

Siehe auch

Denkmalrechtliche Genehmigung

Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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