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Betreuung von Kindern im Umland

Magdeburger Kinder können aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts ebenso in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle in einer Gemeinde im Magdeburger Umland betreut und versorgt werden.

Allgemeine Informationen

Möchten Magdeburger Eltern von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und für ihr Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Umland der Landeshauptstadt Magdeburg in Anspruch nehmen, bedarf es der Zustimmung zur auswärtigen Betreuung und Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Magdeburg.

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung des Kindes erhebt die Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in deren Gebiet ihr Kind betreut wird, einen Kostenbeitrag. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den Betreuungsstunden, die im Betreuungsvertrag vereinbart sind.

Verfahrensablauf

  1. Zuerst suchen Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle außerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt Magdeburg. Bitte nehmen Sie persönlich Kontakt mit der Einrichtung Ihrer Wahl auf, um die Platzbereitstellung für Ihr Kind abzuklären.

  2. Vor Beginn der Betreuung stellen Sie einen Antrag zur Betreuung im Umland bei der zuständigen Stelle im Jugendamt Magdeburg. Die Daten Ihres Kindes sowie die gewünschte Einrichtung und Betreuungszeit und die zusätzlich vereinbarte Eingewöhnungszeit werden dort hinterlegt.

  3. Alle weiteren Schritte zur Kostenübernahme regelt das Jugendamt Magdeburg mit der aufnehmenden Gemeinde oder Verbandsgemeinde. Die Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zur auswärtigen Betreuung und Kostenübernahme wird abschließend vom Jugendamt Magdeburg an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Sofern Sie auf dem Antrag zur auswärtigen Betreuung Ihres Kindes Ihre E-Mailadresse hinterlegt haben, erhalten Sie vorab eine Information über die Zustimmung zur auswärtigen Betreuung und Kostenübernahme. Der Zustimmungsbescheid wird Ihnen postalisch zugestellt.
       
  4. Anschließend können Sie die Inanspruchnahme des Platzes mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Einrichtung regeln.

Hinweis:

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass die Betreuung Ihres Kindes im Umland mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist
  • Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten werden alle von Ihnen auf dem Antrag gemachten Begründungen in angemessener Form berücksichtigt.
  • Haben Sie Fragen hinsichtlich der Begründung für die auswärtige Betreuung, kontaktieren Sie uns bitte.    

Voraussetzungen

  • wohnhaft und gemeldet in der Landeshauptstadt Magdeburg 
  • Alter des Kindes: zwischen 0-14 Jahren

Fristen

Antragstellung 6 Monate vor Beginn der auswärtigen Betreuung

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG)

§ 3b KiFöG LSA in Verbindung mit § 5 SGB VIII

§ 12 Abs. 2 und §12a Abs. 2 KiFöG LSA

§ 13 KiFöG LSA

Rechtsbehelf

Grundsätzlich kann gegen den Bescheid der Landeshauptstadt Magdeburg innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203 -206, 39104 Magdeburg erhoben werden.

Anträge / Formulare

  • Bitte nutzen Sie den unter "Dokumente" beigefügten Antrag „Geltendmachung  Wunsch- und Wahlrecht“ nach § 3b KiFöG LSA i.V.m. § 5 SGB VIII
  • Betreuungsvertrag



Hinweis auf Grund eines geringen Einkommens:
Es besteht für Sie die Möglichkeit, bereits vor Erhalt des Kostenbeitragsbescheides der aufnehmenden Gemeinde oder Verbandsgemeinde beim Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg einen Antrag auf (Teil-) Erlass des Kostenbeitrages zu stellen. Näheres zur grundsätzlichen Befreiung von der Kita-Gebühr finden Sie  unter der Überschrift "Siehe auch"

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Finanzierung Kita-Träger

Jugendamt Magdeburg

Kindertagesbetreuung

Wilhelm-Höpfner-Ring 1
39116 Magdeburg