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Kindertagespflege - die familiennahe Betreuung für Ihr Kind: Beratung von Sorgeberechtigten

Sie suchen für Ihr Kind eine qualifizierte, zuverlässige und familiennahe Kinderbetreuung? Oder eines Ihrer Kinder wird bereits in der Kindertagespflege betreut und Sie haben Fragen dazu? Sie möchten zudem, dass eine qualitativ gute Kindertagespflegeperson die kindliche Entwicklung Ihres Kindes in allen Bereichen fördert? Dann sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen in allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Für die gesamte Zeit der Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagespflegestelle stehen wir Ihnen als Fachberater*innen zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Kindertagespflege ist ein gleichrangiges gesetzlich verankertes Betreuungsangebot zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern sowie eine individuelle, familiennahe und kompetente Kinderbetreuungsform. Die Kinder werden im eigenen Wohnbereich der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumen von einer qualifizierten, zuverlässigen und von hohem Verantwortungsbewusstsein geprägten Kindertagespflegeperson betreut.  Auch eine Betreuung in Ihrem Haushalt ist in Einzelfällen, insbesondere bei Mehrlingskindern, möglich.

Von großer Bedeutung ist, dass Sie als Sorgeberechtigte und die Kindertagespflegeperson in Erziehungszielen und- methoden übereinstimmen und die Rollendefinition der jeweils anderen Seite akzeptieren. Sie sollten miteinander eine "Erziehungspartnerschaft" eingehen, d. h. eine vertrauensvolle Beziehung, in deren Mittelpunkt die Zusammenarbeit bei der Förderung der kindlichen Entwicklung und die Sicherstellung des Wohls des Kindes steht.

Insbesondere für Kinder mit besonderem Förderbedarf und kleinen Entwicklungsverzögerungen ist dieses familiennahe Betreuungsangebot sehr individuell umsetzbar.

Wir beraten Sie daher gern und ausführlich in allen Fragen, die Sie zur Kindertagespflege haben. Wir helfen Ihnen, eine geeignete Kinder-tagespflegestelle für Ihr Kind zu finden und geben Ihnen ausführliche Informationen, beispielsweise zum pädagogischen Konzept, zur Ausstattung, Verpflegung, Eingewöhnung, zu rechtlichen Fragen, Finanzen, Sorgen, Problemen und vieles mehr.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch. Sie können dazu gern unsere Online-Terminvereinbarung nutzen, Sie erreichen uns aber auch per Mail beziehungsweise telefonisch. Die Anmeldung zur Nutzung eines Betreuungsplatzes erfolgt dann entweder direkt in der gewünschten Kindertagespflegstelle oder online über das ElternPortal. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt „Siehe auch/Kindertagesbetreuung anmelden“.

Voraussetzungen

Der gewöhnliche Aufenthalt (= Ort des Lebensmittelpunktes, also überwiegender Aufenthaltsort) von Ihnen und Ihrem Kind ist in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Wohnen Sie im Umland, dann finden Sie weitere Informationen zu einer möglichen Betreuung in einer Magdeburger Kindertagespflegestelle unter dem Punkt „Siehe auch/Betreuung von Kindern aus dem Umland“.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage


Anträge/Formulare

Sollten Sie sich für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege entscheiden, so erhalten Sie den Betreuungsvertrag in der Kindertagespflegestelle.

Dieser wird nur von Ihnen und der Kindertagespflegeperson unterzeichnet. Der Fachbereich erhält ein Exemplar durch die Kindertagespflegeperson als Grundlage für die Finanzierung. Es ist ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag, daher sollten Unklarheiten bzw. Einträge genau besprochen oder auch hinterfragt werden.


Weitere Ergänzungen/Hinweise

Bei einer Betreuung in Kindertagespflege wird der gleiche Kostenbeitrag, je nach gewählter Betreuungskategorie erhoben, wie in einer Kindertageseinrichtung. Auch die Ermäßigungen für Geschwister oder die Befreiung vom Kostenbeitrag sind gleich.

Die Kosten für die Verpflegung tragen Sie als Sorgeberechtigte. Hier kann es zu Unterschieden kommen, wenn die Kindertagespflegeperson z. B. selbst kocht. Viele nutzen aber auch einen Essenanbieter. Sind Ihnen Kosten unklar, hinterfragen Sie diese ruhig. Zudem besteht der Anspruch im Rahmen der Mittagsversorgung auf Übernahme durch Bildung und Teilhabe.

In einer Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Therapien und Unterstützungsangebote z. B. Logopädie, Frühförderung u. a. können auch nach Absprache in einer Kindertagespflegestelle durchgeführt werden.

Fragen Sie auch immer nach dem pädagogischen Konzept. Gönnen Sie sich und Ihrem Kind vor Vertragsabschluss eine Schnupperstunde.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kindertagespflege

Jugendamt Magdeburg

Kindertagesbetreuung

Wilhelm-Höpfner-Ring 1
39116 Magdeburg

Terminreservierung

Nutzen Sie unseren Service und buchen Sie Ihren Termin vor Ort über unsere Online-Terminvereinbarung.

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