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Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder

Wer im Alltag allein für sein Kind sorgt und auf Grund seiner Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung seines Kindes benötigt, kann in einer Mutter / Vater-Kind-Einrichtung gemeinsam mit seinem Kind betreut werden.  Die Unterbringung kann bereits vor der Geburt des Kindes beginnen.

Allgemeine Informationen

In einer Mutter / Vater-Kind-Einrichtung wird ein Elternteil gemeinsam mit einem Kind unter 6 Jahren und ggf. älteren Geschwisterkindern in einer geeigneten Wohnform betreut, solange Unterstützung benötigt wird. In der Regel werden die Eltern und Kinder von Sozialpädagogen, Erziehern und medizinischem Fachpersonal betreut und unterstützt. Sie haben rund um die Uhr Ansprechpartner, an die sie sich bei Bedarf wenden können.
Durch die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter / Väter und Kinder soll dem Elternteil perspektivisch eine autonome Lebensführung gemeinsam mit dem Kind ermöglicht werden. Um dies zu erreichen, erhält die Mutter / der Vater sowohl intensive und individuelle Anleitung bei der Versorgung und Erziehung des Kindes als auch ein Training zu grundlegenden lebenspraktischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Ebenfalls erfolgt eine Unterstützung bei der Tagesstrukturierung. Sozialpädagogische Beratung soll dem Elternteil helfen, seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln, Schwierigkeiten zu bewältigen und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten.


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das zuständige Sozialzentrum im Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet, ob und in welchem Umfang eine betreute gemeinsame Wohnform sinnvoll ist.
Das Jugendamt hilft Ihnen auch bei der Beantragung der Hilfe.
Wenn die Hilfe bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfeform in Ihrem Fall gestaltet werden soll.

Voraussetzungen

Um die Hilfe zur Gemeinsamen Wohnform in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als (volljähriges) Elternteil Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben. Sind Sie selbst minderjährig, so muss Ihr sorgeberechtigter Elternteil den Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.

Gebühren (Kosten)

Für die Inanspruchnahme können Kostenbeiträge festgesetzt werden. Eine eventuelle Kostenheranziehung erfolgt nach Prüfung und in Abhängigkeit zu Ihren Einkünften.

Rechtsgrundlage

Anträge /Formulare

Bitte nutzen Sie das unter "Dokumente" beigefügte Antragsformular.

Zuständige Stelle

Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden. 

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum!

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Siehe auch

Weitere Informationen

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