Hauptmenü
Inhalt

Wählerverzeichnis Kommunalwahl eintragen lassen

Wenn Sie an der Kommunalwahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst in das Wählerverzeichnis  eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • ein formloser Antrag im Orginal, der 
      • Familiennamen,
      • die Vornamen,
      • das Geburtsdatum und 
      • die genaue Anschrift enthalten muss.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Gebühren

keine

Fristen

Anmeldefrist in der Gemeinde bis zum 21. Tag vor der Wahl (wenn Wohnsitznahme mindestens 3 Monate vor dem Wahltag erfolgt ist).

Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 16. Tag vor der Wahl gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Wenn Sie nicht von Amtes wegen in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen worden sind (keine  Wahlbenachrichtigung erhalten haben), aber glauben, wahlberechtigt zu sein, stellen Sie einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie  am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet sind und 

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, 
  • am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in dieser Gemeinde wohnen,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wahlberechtigte, die am Stichtag in keiner Gemeinde gemeldet sind, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, für den sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl anmelden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufgehalten haben.

Bearbeitungsdauer

etwa 1 Woche

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Wahlamt

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg