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Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Wenn Sie Unterhaltsvorschuss für eines oder mehrere Kinder erhalten, wird regelmäßig überprüft, ob alle Voraussetzungen für den Leistungsbezug noch vorliegen. Unabhängig von der jährlichen Anspruchsüberprüfung seitens der Behörde können und sollten Sie die Unterhaltsvorschussstelle jedoch umgehend kontaktieren, um Veränderungen in Ihren Verhältnissen frühzeitig mitzuteilen.

Allgemeine Informationen

Die zuständigen Sachbearbeiter des Teams Unterhaltsvorschuss prüfen jährlich, ob Sie weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Für diese Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und gegebenenfalls Nachweise erbringen oder Unterlagen vorlegen.
Besser ist es, wenn Sie der Unterhaltsvorschussstelle eigenständig alle Änderungen Ihrer Verhältnisse mitteilen, solange Sie Unterhaltsvorschussleistungen beziehen. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind.
Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Verfahrensablauf

Sie erhalten ein gesondertes Anschreiben! Darin werden Sie aufgefordert, Angaben zur Lebenssituation zu machen. Nach Eingang Ihrer Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Sie erhalten eine Information mit dem Ergebnis der Überprüfung.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Unterhaltsvorschuss

Jugendamt Magdeburg

Leistungen

Julius-Bremer-Straße 8
39104 Magdeburg