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Wohnungsbauförderung beantragen

Sie haben ein Wohneigentum, welches Sie modernisieren lassen wollen? Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie dafür einen Zuschuss.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wohneigentum erwerben, neu bauen oder modernisieren möchten, stehen Ihnen verschiedene staatliche Förderprogramme zu Verfügung:

 

Herrichtung leerstehenden Wohnraums

Für die Modernisierung und Instandsetzung leerstehender und teilweise leerstehender Wohngebäude in Sachsen-Anhalt können Sie als Eigentümer einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 EUR je Wohneinheit.

Gefördert werden vor allem:

  • Die Instandsetzung und Modernisierung
  • Änderung des Wohnungszuschnitts
  • Die Behebung baulicher Mängel
  • Lärmschutz
  • Wärmedämmung
  • Barrierefreier Zugang

Diese geförderten Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindung.

 

Aufzugsprogramm

Wenn Sie Ihr Wohneigentum barrierefrei umbauen lassen möchten, können Sie einen Zuschuss für bestimmte Maßnahmen erhalten. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 EUR pro Wohneinheit. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise

  • Nachrüstung oder Verbesserung der Aufzugsanlagen
  • Einbau von Treppenliften

 

Wohnraummodernisierung

Wenn Sie Träger von Investitionen an Wohngebäuden sind, haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für die Wohnraummodernisierung zu erhalten. Die Wohngebäude sollen dabei unter den Aspekten des altersgerechten Wohnens (Mehrgenerationenwohnen und Barrierefreiheit) und des Klimaschutzes umgebaut werden. Neben selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sind auch bisher nicht wohnunwirtschaftlich genutzte Gebäude förderungsfähig.

 

Bildung von Wohneigentum

Für die Neuschaffung und den Erwerb von Wohneigentum können Sie ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 65.000 EUR erhalten. Hierzu müssen Sie mindestens 2 Haushaltsangehörige sein und Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 80 % überschreiten.

Aufgaben

Seit 1992 wurde in der Landeshauptstadt Magdeburg der Wohnungsbau in Form des Neubaus, der Sanierung und Modernisierung gefördert.

Die dadurch entstandenen Mietwohnungen unterliegen teilweise heute noch der Belegungsbindung.

Unter Belegungsbindung sind Vorschriften bei der Vermietung hinsichtlich der Wohnungsgröße, Einkommensgrenze oder Vorrang zugunsten bestimmter Personengruppen wie z.B. alte und/oder behinderte Personen zu verstehen.

Die Kontrolle der Einhaltung dieser Belegungsbindungen ist eine der heutigen Aufgaben der Wohnungsbauförderstelle.

Eine weitere Aufgabe besteht in der Bearbeitung von Anträgen auf Freistellung von der Belegungsbindung.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Antragsformulare zum Download und teilweise bereits zum Ausfüllen, Checklisten beizubringender Unterlagen und weiterführende Informationsblätter zu den einzelnen Wohnungsbauförderprogrammen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wohnberechtigungsschein (WBS) und Wohnungsbauförderung (WBF)

Sachbearbeiterin Mara Rebmann

Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg

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