Hauptmenü
Inhalt

Baumschutz und Baumfällungen

Wenn Sie einen Baum auf privatem Grund und Boden fällen wollen, müssen Sie als Baumeigentümer eine Fällgenehmigung beim Umweltamt einholen. Das bezieht sich auch auf größere Eingriffe, wenn beispielweise die Krone gestutzt oder der Wurzelraum abgegraben werden soll. 

Zu den Baumschädigungen gehört auch das Parken auf dem unbefestigten Boden im Wurzelbereich. Dieser Bereich ist ebenso groß wie die Krone.

Anzeigen wegen Beschädigung von Bäumen sind im Umweltamt möglich.

 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Teamleiter Herr Gruhle

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg