Untere Immissionsschutzbehörde
Aufgaben, Ansprechpartner
Aufgaben
Die untere Immissionsschutzbehörde nimmt Aufgaben des Immissionsschutz- und Chemikalienrechtes wahr.
Die Rechtsgrundlagen werden in Bezug auf Luftverunreinigungen und erhebliche Belästigungen durch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umweltfaktoren angewendet.
Der Arbeitsbereich umfasst Vollzugs- und Überwachungsaufgaben, Genehmigungsverfahren, Planungsaufgaben, Bürgeranfragen und Anfragen aus Politik und Verwaltung.
Informationen zum Lärmminderungsplan finden Sie unter dem folgenden Link: Lärmminderungsplan
Ansprechpartner
Formulare
Formulare
Merkblatt "Anzeige nach § 5 Abs. 2 oder 31. Bundesimmissionsschutzverordnung - Lösemittelverordnung
"Anzeige einer Anlage nach § 5 Abs. 2 der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung - Lösemittelverordnung" und Erläuterungen
Hinweise zum Abbrennen eines Lagerfeuers auf privaten Grundstücken