Ab dem 01.01.2016 ist eine Änderung des Wohngeldgesetzes in Kraft getreten.
Anzahl |
Höchstbetrag |
Höchstbetrag |
1 |
330 |
390 |
2 |
402 |
473 |
3 |
479 |
563 |
4 |
556 |
656 |
5 |
638 |
750 |
- Wohngeld des Jahres 2015 bis in das Jahr 2016 bewilligt wurde
- 2015 ein Wohngeldantrag gestellt wurde, der bis zum 01.01.2016 noch nicht
entschieden ist
Wer kann einen Wohngeldantrag zum 01.01.2016 stellen?
- Haushalte, die zurückliegend einen Ablehnungsbescheid erhalten haben und
deren Einkommen nur relativ gering über dem bisher geltenden
Einkommenshöchstbeträgen lag
- Haushalte die erstmalig Wohngeld beanspruchen möchten
Informationen des zuständigen Ministeriums des Landes Sachsen-Anhalt sowie Wohngeldanträge/Formulare 2016
Informationsbroschüre des zuständigen Bundesministeriums
Wohngeldgesetz (WoGG)