In Magdeburg basiert die Form der Unterbringung auf einem Grundsatzbeschluss (Drucksache DS0472/12). Ziel ist es danach, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter Beachtung der gebotenen rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen dezentral unterzubringen. Die Unterbringung in der Landeshauptstadt Magdeburg soll demnach in einem "Drei-Stufen-Model" wie folgt umgesetzt werden:
Drei-Stufen-Modell