Voraussetzung:
Öffentliche Planauslegung mit dem Ziel, potenziell Betroffene in die Lage zu versetzen und zu veranlassen, ihre Rechte im Rahmen eines Anhörungsverfahrens und innerhalb der veröffentlichten Fristen geltend zu machen bzw. Einwendungen gegen den Plan zu erheben.
Ziel:
Im Abschluss des Verfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, der neben der Würdigung von Einwendungen durch die zuständigen Behörden, eine Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung (Fauna-Flora-Habitat) enthält.
Der Planfeststellungsbeschluss umfasst alle erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse.