Planfeststellungsunterlagen

Im Folgenden wird kurz beschrieben, welche Unterlagen zur Planfeststellung eines Bauvorhabens eingereicht werden müssen und warum.

Umfang und Inhalt:

Dazu gehören Pläne, Schriftstücke, Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die Auswirkungen auf betroffene Grundstücke und Anlagen beschreiben. Diese Informationen dienen dem Zweck, alle durch das Vorhaben selbst bzw. dadurch ausgelöste notwendige Folgemaßnahmen berührte öffentliche und private Belange und Rechte zu erfassen und darzustellen, insbesondere auf Inanspruchnahme betroffener Grundstücke und Nachbargrundstücke. Des Weiteren technische und bauliche Aspekte und deren Auswirkungen auf Umgebung, Verkehr, Umwelt und Klima. Die Unterlagen enthalten:

  • einen Erläuterungsbericht zur Beschreibung des Vorhabens

  • Lage- und Höhenpläne

  • ein Grundstücksverzeichnis mit dem obig beschriebenen Inhalt

  • ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Umwelt

  • Bauwerkspläne für Ingenieurbauwerke

Rahmenbedingung:

Persönliche Fakten bei der Auslegung der Unterlagen werden im Rahmen des Datenschutzes anonymisiert oder unkenntlich gemacht.