Asbestabfälle von Kleinstanlieferern (Kleingärtner, Bewohner von Reihen-, Ein- und Zweifamilienhäusern, Garagenbesitzer) aus dem Stadtgebiet Magdeburg können unter bestimmten Bedingungen auf der Deponie Hängelsberge angeliefert werden.
Angenommen werden folgende Asbestabfälle:
Anlieferung auschließlich am Werstoffhof Hängelsberge,
an folgenden Tagen jeweils zwischen 07:30 Uhr und 10:00 Uhr:
Zur besseren Handhabbarkeit bei größeren Mengen bitte auf Paletten oder ähnlichem anliefern!
Die asbesthaltigen Abfälle sind auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, in handhabbaren Abmessungen in reißfeste Folie so einzupacken, dass ein Freisetzen von Asbestzementstaub vermieden wird. Dieses Paket ist auf zwei Kanthölzern (mind. 10 x 10 cm) oder einer Palette anzuliefern. Die Entladung erfolgt durch einen Radlader mit Palettengabel. Die Entnahme muss mit der vorhandenen Technik möglich sein.
Werden Abfälle in einem geschlossenem Fahrzeug angeliefert, so sind diese Abfälle von dem Anlieferer selbst mit der Hand auszuladen. Das bedeutet, dass die Asbestzementplatten in handhabbaren Paketen in Folie verpackt sein müssen. Bruchstücke von asbestzementhaltigen Abfällen, einschließlich Kleinstmengen, sind in stabilen reißfesten Foliensäcken so zu verpacken, dass kein Asbestzementstaub entweichen kann und die Foliensäcke beim Transport auch nicht aufreißen. Die Entladung erfolgt durch den Anlieferer per Hand. Daher sollten die Foliensäcke das Gewicht von 25 kg nicht überschreiten.
Wichtig! Asbestabfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden!
Bei der Demontage der Asbestzementplatten sind diese zu befeuchten, um so wenig wie möglich Asbeststaub freizusetzen. Die Beteiligten bei der Demontage sollten einen Atemschutz tragen. Eine Zerstörung ist unbedingt zu vermeiden. Nach der Demontage sollten die Asbestplatten gleich verpackt werden. Beim Transport ist darauf zu achten, dass die Folie nicht zerstört wird und keine Asbeststäube freigesetzt werden.
Bitte beachten Sie:Die Anlieferung auf der Deponie Hängelsberge ist nur an den genannten Tagen und zur vorgegebenen Uhrzeit möglich.
Für die Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen werden Gebühren entsprechend der jeweils geltenden Satzung erhoben.
Die Gebühren im Einzelnen sind zusätzlich hier aufgeführt.