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Corona-Impfung


Aufgrund geringer Terminanfragen werden derzeit keine Corona-Schutzimpfungen durch die Landeshauptstadt Magdeburg durchgeführt. Interessierte können sich bei einem Impf-Wunsch an Facharztpraxen sowie Allgemeinsarztpraxen wenden.

Für die landesweiten Impfstellen in Sachsen-Anhalt sind Termine über eine einheitliche Telefon-Hotline möglich. Unter der Rufnummer 0391 2436 9971 können Termine für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen vereinbart werden. Damit soll die Koordination der Impftermine erleichtert und die Buchung für Impf-Interessenten vereinfacht werden. Die Hotline ist wochentags von 9:00 bis 19:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 13:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Allgemeine Regelungen

⯈  Eine Impfung der Altersgruppe 5-11 Jahre ist nach wie vor im Rahmen der Tätigkeit der Impfpunkte bzw. der mobilen Teams der Landeshauptstadt Magdeburg NICHT vorgesehen und mit den Hausärzt*innen abzuklären. Eine Impfung der Altersgruppe ab 12 Jahren ist über Terminbuchung möglich.

⯈ Der Moderna-Impfstoff ist für alle Altersgruppen ab 30 Jahren freigegeben.

⯈ Auffrischungsimpfungen werden an alle verabreicht, die 12 Jahre und älter sind und deren Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegt.

⯈ Impfstoff des Herstellers Johnson&Johnson (neu: Janssen) wird an die Altersgruppen der Über-60-Jährigen verimpft. Eine Impfung dieses Wirkstoffes an Unter-60-Jährige bedarf zeitaufwändiger Aufklärungsgespräche, die den Ablauf aller Impfungen empfindlich einschränken. Aus diesem Grund wird Johnson&Johnson (neu: Janssen) durch das mobile Impf-Team der Landeshauptstadt Magdeburg nicht an Unter-60-Jährige geimpft. Die STIKO und das RKI empfehlen aufgrund einer geringen Schutzwirkung eine Zweitimpfung bereits nach 4 Wochen zum vollen Erhalt der Grundimmunisierung.

⯈ Eine Auffrischungsimpfung (3. Impfstoffdosis) wird im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff (z.B. BioNTech/ Pfizer) empfohlen. Bei Vorliegen einer Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe ist es nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich auch den Johnsson&Johnsson (Janssen) Impfstoff zu verwenden. Für über 70-Jährige wird die zweite Auffrischungsimpfung drei Monate nach Verabreichung der ersten Auffrischungsimpfung empfohlen – für alle anderen Impfberechtigten erfolgt diese vierte Impfung erst nach sechs Monaten.

⯈ Auf den verwendeten Impfstoff gibt es kein Wahlrecht. Die Entscheidungen fällt unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlungen und Verfügbarkeit durch das ärztliche Personal.

Kreuzimpfung AstraZeneca

Der Magdeburger Impfstab setzt seit 2. Juli 2021 die Empfehlung der STIKO um. Eine Zweitimpfung sollte mit einem mRNA-Impfstoff und 4 Wochen nach Erstimpfung erfolgen.

Impfungen aus dem Ausland mit nicht EU-zugelassenen Impfstoffen

Personen, die einen in der Europäischen Union nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, werden mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff ab 4 Wochen neu versorgt.

Schwangere und Stillende

Ungeimpften Schwangeren wird die Impfung mit 2 Dosen des Herstellers BioNTech/ Pfizer ab dem 2.Trimenon empfohlen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits verabreichter 1. Impfdosis festgestellt wurde, soll die 2. Dosis erst ab dem 2. Trimenon verabreicht werden. Bereits mit 2 Impfstoffdosen geimpften Schwangeren soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischungsimpfung ebenfalls mit Impfstoff des Herstellers BioNTech/ Pfizer mit einem Mindestabstand zur Grundimmunisierung von 3 Monaten angeboten werden.

Die STIKO empfiehlt ungeimpften Stillenden die Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffes (unter 30 Jahren BioNTech/ Pfizer).

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Terminbuchung als PDF

    In einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Herunterladen erfahren Sie alles Wichtige zur Buchung Ihrer Corona-Schutzimpfung.

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    CORONA Ratgeber_AdobeStock©peterschreiber.media © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr
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  • Corona-Schutzimpfung: Ablauf, Termine, Fragen und Antworten

    Die Impfreihenfolge durch die Ständige Impfkommission wurde aufgehoben. Es wird jedoch die Impfempfehlung der STIKO umgesetzt. Mehr zum Anspruch auf eine Immunisierung, den Verfahrensablauf sowie weitere Fragen und Antworten im folgenden Artikel.

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    Corona Impfen - Spritze mit Impfausweis © Sven Hoppe - stock.adobe.com
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  • Was muss zum Impftermin mitgebracht werden?

    Was muss ich zum Impftermin mitbringen? Alle wichtigen Dokumente haben wir für Sie zusammengestellt. Es empfiehlt sich die Formulare ausgedruckt und unterschrieben zum vereinbarten Impftermin mitzubringen, um die Wartezeiten zu minimieren.

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    Corona: Formulare © sepy - stock.adobe.com
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Impfen: Aufklärungsbogen

Impfungen mit wirksamen und verträglichen Impfstoffen sind eine effektive Maßnahme, die Corona-Pandemie einzudämmen, sich selbst und andere vor COVID-19 zu schützen. Alle Impfstoffe enthalten bestimmte Bestandteile (Antigene) des Coronavirus SARS-CoV-2, sodass ein Immunschutz gegen das Virus aufgebaut werden kann, ohne die Erkrankung auszulösen. Die unterschiedlichen Impfmittel nutzen dabei verschiedene Ansätze. Es gibt drei Hauptentwicklungslinien: mRNA/DNA-Impfstoffe, Impfstoffe mit Vektorviren und Totimpfstoffe mit Virusproteinen.

Am 22. Dezember 2020 wurde in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland ein erster mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 zugelassen. Ein weiterer mRNA-Impfstoff erhielt am 6. Januar 2021 ebenfalls die Zulassung. RNA-Impfstoffe enthalten den Bauplan von einem bestimmten Teil des Erregers (Antigen) in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA). Es handelt sich dabei um Baupläne für ein Protein des Virus (Antigen), das nach der Impfung in wenigen Körperzellen hergestellt wird.

Alle wichtigen Fragen werden in den Aufklärungsblättern zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) beantwortet. Es empfiehlt sich diesen ausgedruckt und unterschrieben zum vereinbarten Impftermin mitzubringen.

Impfen: Anamnese / Einwilligung

Sie ebnet den Weg aus der Pandemie: die Corona-Schutzimpfung. Früher als erwartet steht in Deutschland ein erster Impfstoff gegen COVID-19 bereit. Auch die Landeshauptstadt hat bereits mit dem Impfen begonnen und hält sich an die Reihenfolge, welche von der Ständigen Impfkommission des Bundes, kurz STIKO, festgelegt wurde.

Um den Impfvorgang durch das mobile Impfteam der Landeshauptstadt Magdeburg zu beschleunigen und die dort Arbeitenden zu entlasten, empfiehlt es sich die notwendigen Unterlagen vorher ausdrucken und ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen. Die  Impfeinwilligung enthält unter anderem einige Anamnesefragen.

Impfen: Ersatzbescheinigung zur durchgeführten Impfung

Das Ersatzformular zur Dokumentation der durchgeführten Impfung dient den Patienten*innen, die keinen Impfausweis haben. Dieses Dokument dient als Nachweis über die durchgeführte COVID-19-Impfung.

Es empfiehlt sich diese Ersatzbescheinigung über die durchgeführte Covid-19-Impfung zum vereinbarten Impftermin mitzubringen, wenn kein Impfpass vorhanden ist.

Weitere Informationen zur Impfung und zum Coronavirus