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Virtuelles Fundbüro - Gesucht und Gefunden

Es gibt mehr ehrliche Finder und Finderinnen als gedacht. Deshalb lohnt sich eine Nachfrage im Fundbüro, ob dort eine verlorene Sache abgegeben wurde oder ein Finder dem Fundbüro den Fund einer Sache angezeigt hat.

Online-Suche nach gefundenen Sachen  

Im Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg abgegebene Fundsachen und Fundsachen, deren Fund Finderinnen und  Finder im Fundbüro angzeigt haben,  werden auch im Internet veröffentlicht.

Hier geht es zur Online-Suche.

Wichtiger Hinweis: Bargeldfunde werden nicht im Internet veröffentlicht. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit direkt an das Fundbüro.

Herausgabe gefundener Sachen

Die Herausgabe einer Fundsache erfolgt ausschließlich an den Empfangsberechtigten (Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten). Der Empfangsberechtigte hat sich vor Aushändigung des Fundes bezüglich seiner Person auszuweisen.

Die Rechtmäßigkeit des Herausgabeanspruchs ist aufgrund der Merkmale der Fundsache und der Umstände des Fundes durch die Bediensteten des Fundbüros eingehend zu prüfen. Bei der Aushändigung des Fundes an Beauftragte des Empfangsberechtigten ist eine schriftliche Vollmacht zur Abholung des Fundgegenstandes vorzulegen.

Die Fundbehörde darf die Sache nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben (§ 975 Satz 3 BGB). Insofern muss der Finder erklären, ob er

  • der Herausgabe der Fundsache an den Berechtigten von vornherein zustimmt (gegebenenfalls unter der Bedingung, dass das Fundbüro den Finderlohn und den Aufwendungsersatz vom Berechtigten erhebt und an ihn überweist) oder
  • sich die Zustimmung zur Herausgabe bis zu dem Zeitpunkt vorbehält, in dem sich ein Berechtigter beim Fundbüro meldet.

Der Empfangsberechtigte hat grundsätzlich den Finderlohn zu bezahlen und gegebenenfalls geltend gemachte Auslagen des Finders zu begleichen. Die Höhe des Finderlohnes ist bei den Informationen für Finder nachzulesen.

Der Empfangsberechtigte hat in der Regel vor der Herausgabe der Fundsache eine Verwaltungsgebühr zu entrichten (siehe Reiter "Gebühren").