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Plätze für Pflichtpraktika (Dauerausschreibung)



Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt

Plätze für Pflichtpraktika

im Rahmen einer schulrechtlichen oder hochschulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie zur Verfügung.

Ausgeschlossen ist jede Art freiwilliger Praktika und Orientierungspraktika.

Ihr Profil / Voraussetzungen

Für ein Praktikum kann sich bewerben, wer sich z.B. in einem Studium, einer Maßnahme, einer Umschulung, einer Ausbildung befindet, in dem/der die Absolvierung eines Praktikums verpflichtend Bestandteil ist.

Die Notwendigkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden. Dafür ist ein entsprechender Nachweis der Bewerbung beizufügen. Dieser Nachweis kann eine Bestimmung sein im Rahmen

  • eines Hochschulgesetzes
  • einer Studien- bzw. Prüfungs-/Praktikumsordnung (bei Studierenden)
  • einer Zulassungsordnung
  • von Kooperationsverträge
  • von dualen Studiengängen
  • einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie

Die Aufzählung ist auf Grund der diversen Möglichkeiten nicht abschließend. Die Voraussetzungen werden in jedem Einzelfall geprüft.

Tätigkeitsbereiche

Generell sind alle Bereiche der Stadtverwaltung für Praktikanten offen. Einen Überblick gibt Ihnen das Organigramm der Stadt Magdeburg.

Ein Praktikumsplatz kann jedoch nur vergeben werden, wenn auch Kapazitäten vorhanden sind. Das wird für jede eingehende Bewerbung geprüft.

Vergütung

Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt ausschließlich Plätze für unentgeltliche Pflichtpraktika zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist ausschließlich über das Stellenportal www.interamt.de möglich.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

14.04.2023