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Das neue Soziale Entschädigungsrecht


Ab dem 01.01.2024 sind neben Opfern körperlicher Gewalt auch Opfer psychischer Gewalt leistungsberechtigt. Darüber hinaus können bei dem Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen auch erheblich vernachlässigte Kinder oder Opfer von Kinderporographie leistungsberechtigt sein.

Reform des SGB XIV

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 01. Januar 2024 modernisiert. Ziel der Reform ist es, dass die gesetzlichen Leistungen zur Unterstützung der Betroffenen schneller, zielgerichteter und stärker an den Bedürfnissen der Berechtigten erbracht werden können.

Detaillierte Informationen zur Reform finden Sie auf den Seiten des → Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.


13.05.2024