Inhalt

Zweck der Zuwendung

Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Institutionen, an deren Durchführung bzw. deren Bestand die Landeshauptstadt Magdeburg ein erhebliches Interesse hat. Die Fachförderrichtlinie Kultur ist mit ihrer Beschlussfassung durch den Stadtrat am 15.04.2021 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten trat die alte Fassung der Fachförderrichtlinie in der Fassung vom 30.06.2009 außer Kraft.

Fachförderrrichtlinie Kultur

Fachförderrichtlinie Kultur - Merkblatt für Antragsteller*innen

Zum Begriff der Zuwendung

Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen, ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Landeshauptstadt Magdeburg aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Form der Zuwendung

Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben

Arten der Zuwendung

  •  Projektförderung
  • Institutionelle Förderung

Gegenstand der Zuwendung

  • Förderbereiche:
    • Bildende und Angewandte Kunst
    • Darstellende Kunst / Theater
    • Heimatpflege
    • Kinder- und Jugendkultur
    • Musik
    • Literatur
    • Soziokultur / Stadtteilkulturzentren
    • spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte

Schwerpunkt der Förderung

Öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.

Zuwendungsempfänger*innen

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.

Antragstellung

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das verbindliche Formular des Kulturbüros zu verwenden.
Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt, mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unterzeichnet und mit den erforderlichen Anlagen versehen im geschlossenen Umschlag im Kulturbüro abzugeben oder per Post einzusenden.

Rechtsgrundlagen und Formulare

Anlage 1     Allgemeine Nebenbestimmungen Projektförderung
Anlage 2     Allgemeine Nebenbestimmungen Institutionelle Förderung
Anlage 3     Zuwendungsrechtsergänzungserlass
Anlage 4     Datenschutzerklärung
Anlage 5     Formular Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 6     Formular Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
Anlage 7     Formular Anerkennung Zuwendungsbescheid
Anlage 8     Formular Geldbedarfsanforderung
Anlage 9    Formular Verwendungsnachweis

Erklärung Eigenarbeitsleistungen
Anerkennung Änderungsbescheid
Umwidmungsantrag

Antragsfrist

30.09. des Vorjahres

Antragsberatung

Das Kulturbüro bietet allen Interessenten und insbesondere erstmaligen Antragsteller*innen Beratung bei der Antragstellung und im Zuwendungsverfahren an.

Ansprechpartner*innen

Anschrift:

Kulturbüro der Landeshauptstadt Magdeburg
Julius-Bremer-Str. 10
39104 Magdeburg

Sekretariat des Kulturbüros:
Tel.:  0391 / 540-2134
Fax.: 0391 / 540-2136.

Stand vom 18.04.2023