Erst informieren, dann ein Grundstück kaufen!
Wann ist ein Grundstück erschlossen?
Bei einer Ersterschließung von Baugrundstücken wird im Vorfeld eine geordnete Städtebauliche Entwicklung vorgenommen, soll heißen:
- Es werden Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Plan) durch den Stadtrat gefasst. Im Zuge der Bauleitplanung erreicht dieser B-Plan dann eine gewisse Planreife, welche Vorraussetzung für den Beginn von Erschließungsmaßnahmen ist
- innerhalb bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Inhalt des Vertrages zwischen der LH und dem Vertragspartner ist die Verpflichtung des Vertragspartners, die öffentlichen Erschließungsanlagen herzustellen. Weitere wesentliche Vertragsbestandteile sind unter Anderem Kostenübernahmeregelungen und Fertigstellungstermine zur Erschließung im Vertragsgebiet. Erst mit Rechtskraft dieses Vertrages ist die Erschließung als gesichert zu betrachten.
Die Landeshauptstadt regelt in Ihren Verträgen (auch zur Sicherheit der Bürger), dass Baugenehmigungen für Hochbauten in der Regel erst erteilt werden, wenn die erste Ausbaustufe hergestellt wurde (Fahrbahn bis zur Tragschicht, einschließlich der Verlegung aller Ver- und Entsorgungsleitungen).