Verpflichtungserklärung
Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, Sie (als Verpflichtungsgeber) finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers öffentliche Mittel eingesetzt werden müssen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Identitätsnachweise: Reisepass oder Personalausweis
- Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate, Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 12 Monate, Bescheinigung des Steuerberaters, Rentenbescheid als Kopien)
- Kopie des Reisepasses des Gastes / der Gäste
- bei längerfristigen Aufenthalt z.B. Verpflichtungserklärung für Studium oder Arbeitsplatzsuche zusätzlich eine Kopie des Mietvertrages und der Krankenversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Wo und wann kann ich sie beantragen?
Breiter Weg 222, 39104 Magdeburg
Die Sprechzeiten für Beratungsleistungen und Antragsabgaben zur Bonitätsprüfung einer Verpflichtungserklärung sind montags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:30 Uhr, donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen.