Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine Antragstellung werden regelmäßig verschiedenste Unterlagen benötigt, die der Antragsteller vorlegen sollte. In der Regel sind folgende Nachweise erforderlich:
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Personalausweis
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Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
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Personen unter 65 Jahren benötigen einen Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
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Unterkunftskosten:
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Mietvertrag und Betriebskosten
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Einkommensnachweise wie z.B.:
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Renten, auch aus dem Ausland
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Pensionen
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Erwerbseinkommen
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Kindergeld
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Nachweis über Unterhalt
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Zinsen oder Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Miet- und Pachteinnahmen
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Vermögensnachweise z.B.:
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Kontoauszüge der letzten 3 Monate
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Sparbücher
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Lebens, -Sterbe,- und Unfallversicherungen (Rückkaufswert)
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Bausparverträge
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Aktien oder sonstige Wertpapiere
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Sachwerte (PKW, Haus - u. Grundvermögen soweit nicht geschützt)
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Darlehen oder sonst. Forderungen/Ansprüche
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Kauf-, Schenkungs- oder Übertragungsverträge
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Das geschützte Vermögen gem. § 90 SGB XII beträgt zur Zeit einheitlich maximal 10.000 EUR:
- für jeden erwachsenen Sozialhilfe-Berechtigten
- für jeden alleinstehenden Minderjährigen und
- für jeden Erwachsenen, dessen Einkommen und Vermögen bei der Beantragung von Sozialhilfe Berücksichtigung findet.
Grundsätzlich erhalten Antragsteller im Eingangs- und Servicebereich des Sozial- und Wohnungsamtes Magdeburg neben den Antragsformularen ein umfassendes Beratungsgespräch sowie Informationen, welche Unterlage vorzulegen sind.