Inhalt

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind gem. § 26 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

 1.         zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von  Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 

2.         wegen der Vielfalt Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 

3.         wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

 In einem Landschaftsschutzgebiet sind näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Auf dem Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg sind 3 Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen:

 LSG Barleber - Jersleber See und Elbniederung (LSG_0015MD_)

LSG Zuwachs - Külzauer Forst (LSG_0016MD_)

LSG Mittlere Elbe (LSG_0023MD_). 

 

 

Zurück