Inhalt

 

Hausnummernvergabe

  • nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer
  • Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt
  • festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern
    (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg)

Antragstellung

Formlos oder mit Antragsformular (Hausnummernantrag) unter Angabe von:
  • Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers
  • Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen)
  • Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.)
  • Flur / Flurstück(e)
  • Straße (wenn bekannt)
  • Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem der oder die Grundstücks- und/oder  Hauseingänge ersichtlich sind

Gebühren

Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto.

Auskunft

Auskünfte erteilen:
  • Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180)
  • Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428)