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Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 451-2.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West" liegen auch die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das Baugrundgutachten (geotechnischer Bericht) vom 27.04.2015, das Schallschutzgutachten (Geräusch-Situation) vom 28.09.2015 sowie die
umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 05.12.2014, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.01.2014, der Unteren Wasserbehörde vom 08.12.2014 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.12.2014 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum B-Plan Nr. 451-2.1

Begründung zum B-Plan Nr. 451-2.1

Vorhaben- und Erschließungsplan

Baugrundgutachten

Schallschutzgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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