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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 "Agnetenstraße 20/21"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 08. Juni 2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 "Agnetenstraße 20/21" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 174-3.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 174-3.1 „Agnetenstraße“ liegen auch die Begründung mit der Allgemeinen Vorprüfung des Vorhabens nach Anlage 2 des UVPG, das Konzept zur Niederschlagswasserentwässerung, die Schallimmissionsprognose vom 26.10.2016 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2016, des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 04.07.2016, der Unteren Immissionsbehörde vom 26.07.2016, der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.07.2016, der Unteren Wasserbehörde vom 14.07.2016 sowie der Unteren Bodenschutzbehörde vom 01.07.2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan 174-3.1

Vorhabenplan zum Bebauungsplan 174-3.1

Begründung mit der Allgemeinen Vorprüfung des Vorhabens

Schallimmissionsprognose

Konzept zur Niederschlagswasserentwässerung

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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